Bodenabläufe aus Gusseisen – Teil 3

Geruchschutz und Hygiene

Der Mensch kann zwischen rund 10.000 Gerüchen unterscheiden. Aufgrund der teilweise im Unterbewusstsein hinterlegten Verknüpfungen werden Gerüche unmittelbar als angenehm oder unangenehm eingestuft. Gase aus der Kanalisation führen zu Geruchsbelästigung und be­ein­trächtigen insbesondere in Bereichen mit Publikumsverkehr die regelmäßige Nutzung von Räumlichkeiten und Verkehrs­flächen. Im Bereich der Bodenentwässerung verhindern hygienische Entwässerungslösungen durch integrierte Geruchverschlüsse sowie Zusatzbauteile zuverlässig das Eindringen von penetranten Gerüchen aus der Kanalisation. Ein Beispiel dafür ist der ACO-Bodenablauf „Passa­vant“ aus Gusseisen.

Normen und Empfehlun­gen

Bodenabläufe innerhalb von Gebäuden müssen gemäß DIN 1986-100 zwingend mit einem Geruchverschluss versehen sein. Die Mindestsperrwasserhöhe von 50 mm im Geruchverschluss von Bodenabläufen ist sowohl in der DIN EN 12056-2 als auch in der DIN EN 1253 festgelegt. Geruchverschlusshöhen unter 50 mm bieten in der Regel keine normative Sicherheit gegen das Eindringen von Gerüchen sowie Kanalgasen und müssen daher gesondert vereinbart werden. Beim Einbau von Bodenabläufen mit niedrigerer Geruchverschlusshöhe als nach der DIN EN 1253 vorgegeben, bewegen sich Planer und Anlagenmechaniker außerhalb der anerkannten Regeln der Technik. Wurde der Auftraggeber darüber nicht im Vorfeld informiert und hat er dieser Ausführung nicht ausdrücklich zugestimmt, handelt es sich um eine Vertragsabweichung, die mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen einhergeht.

In der Praxis kann es vorkom­men, dass ein Bodenablauf nicht regelmäßig mit Wasser beaufschlagt wird – eine Verduns­tung der Wasservorlage im Geruchverschluss lässt sich dann kaum verhindern. Es empfiehlt sich daher, moderne Bodenablaufkonstruktionen – sofern möglich – zusätzlich mit einer Geruchsperre auszurüsten. Dieses Zubehörteil kann entweder direkt während der Innenausbauphase oder nachträglich eingesetzt werden und eignet sich auch für selten genutzte Bereiche wie Wochenendhäuser, Technikräume oder Bäder im Kellerbereich.

Um je nach Anwendungsfall eine hygienische Umgebung gewährleisten zu können, ist es darüber hinaus unerlässlich, die Entwässerungsgegenstände nach einschlägigen Bestimmun­gen und aus geeigneten Materialien zu fertigen.

Hygienisch und geruchsicher

Zum Schutz vor Geruchsbeläs­tigung verfügen ACO-Bodenabläufe „Passavant“ – mit oder ohne Brandschutz – über die in der DIN EN 1253 geforderte Wasservorlage von 50 mm als Barriere zur Kanalisation. Der neu entwickelte Geruch- und Rauchstopp verhindert darüber hinaus das Durchdringen von Kanalgasen auch bei unre­gelmäßig genutzten Bodenabläufen: Der selbst reinigende Geruch- und Rauchstopp besteht aus einer hochflexiblen Membran. Unmittelbar nach der Installa­tion des Bodenablaufs, aber auch nachträglich einsetzbar, ver­schließt sie im trockenen Zustand den Zugang zur Kana­lisation und öffnet nur bei fließendem Wasser. Dadurch unterbindet sie auch bei nicht vorhandener Wasser­vorlage im Geruchverschluss das Eindringen von Gerüchen aus der Kanalisation.

Um neben Kanalgasen auch Schmutzablagerungen ent­ge­genzuwirken, werden die Bodenabläufe werk­seitig mit der schmutzabweisenden Easy-to-clean-Beschichtung versehen. Damit lassen sich bis zu 80 % der Verschmutzungen von den Gussabläufen mit Easy-to-clean-Oberfläche durch einfa­ches Abspülen entfernen. In den Kunststoff-Bodenabläufen „Easyflow“ kommen herausnehmbare Geruchverschlüsse mit Membran zum Einsatz. Die Duschrinnen „ShowerDrain“ sind je nach Ausführung mit herausnehmbaren, zweiteiligen Geruchverschlüssen aus Kunststoff ausgestattet. Die glatte, elektropolierte Oberfläche des Materials Edelstahl (Werkstoff 1.4301) ermöglicht die einfache Reinigung der Duschrinne.

Auch im Bereich der Abfallentsorgung in der Gastrono­mie setzt der Hersteller auf eine Geruchsvermeidung: Die Ver­wen­dung von Nassmüll-Sammelanlagen und Fettabscheidern schafft eine geschlossene Hy­giene­kette vom Entstehungsort der Küchenabfälle bis zur Entsorgung durch ein Fachunternehmen. Die Küchenabfälle werden am Anfallort über eine Eingabestation direkt in einen Sammelbehälter transportiert. In der Küche sind keine Abfallbehälter vorzusehen, wodurch eine Kreuzkontamination beim Abtransport aus dem reinen Bereich vermieden wird.

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