Regelungen der neuen DIN VDE 0100-520

DIN VDE-Bestimmungen für Elektroinstallationsrohre

Wann Elektroinstallations-Rohre tatsächlich „halogenfrei“ sind, warum „biegsam sich selbst zurückbildende“ Rohre nicht für die Verlegung in Beton geeignet sind und weshalb „flammenausbreitende“ Rohre bald ganz vom Markt verschwinden werden – ein Blick in die überarbeitete Norm DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) bringt Klarheit. Bei der Elektroinstallation sind die auf der sicheren Seite, die ausschließlich für elektrische Anlagen geeignete und zugelassene Rohre verwenden.

Während in vielen Bereichen der Gebäudetechnik auf Sicherheit großen Wert gelegt wird, besteht im Bereich der Elektroinstallation vielfach noch Nachholbedarf. Denn in der Elektroinstallation beginnt Sicherheit schon sehr früh, in der Wand, im Fußboden, hinter der Decke – überall dort, wo Rohre für Kabel und Leitungen verlegt werden dürfen. Weil die Sicherheit elektrischer Anlagen von enorm großer Bedeutung ist, wird sie in einer ganzen Reihe von Vorschriften, Verordnungen und Normen geregelt.

Für alle Elektroinstallationen gilt, dass sie den DIN VDE-Normen und Bestimmungen entsprechen müssen, die zum Zeitpunkt der Errichtung gültig sind. Die Normen und Bestimmungen, welche Technik und Recht miteinander verbinden, sind die Maßstäbe für einwandfreies technisches Handeln der Installateure. Sie gelten damit als „anerkannte Regeln der Technik“. Aus Verträgen kann sogar eine Pflicht zur Anwendung resultieren, so dass diese Normen in der handwerklichen Praxis von sehr großer Bedeutung sind. Weil jeder, der eine elektrische Anlage errichtet und betreibt, selbst für die regelgerechte Installation verantwortlich ist, sind ausführende Fachleute gut beraten, sich dabei an DIN VDE-Normen und -Bestimmungen zu orientieren.

Die DIN VDE-Normen, die für die Elektroinstallation am wichtigsten sind, fasst die Normreihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) „Errichtung von Niederspannungsanlagen“ zusammen. Der Teil 520 der Normreihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) behandelt die Auswahl und Errichtung von Kabel und Leitungsanlagen und ist neu erschienen und seit dem 1. Juni 2013 gültig. Die Übergangsfrist für die alte Norm endet am 24. Januar 2014, das heißt, ab diesem Zeitpunkt dürfen Elektriker nur noch nach den neuen Vorgaben installieren.

 

Unterschiedliche Ansprüche an Biegeverhalten

Die Anforderungen und Prüfungen an Elektroinstallationsrohre sind in der Normreihe DIN EN 61386 (VDE 0605) festgelegt. Die wichtigsten mechanischen Anforderungen, wie Druckfestigkeit, Schlagfestigkeit, minimale und maximale Gebrauchstemperatur sowie das Biegeverhalten, sind in den ersten fünf Stellen des Klassifizierungscodes beschrieben.

Ist ein Rohr mit der mittleren Druckfestigkeit 3 erste Stelle des Klassifizierungscodes und mit dem Biegeverhalten biegsam 2 an der fünften Stelle des Klassifizierungscodes eingeordnet, darf es sich unter Druck um bis zu 25 % verformen. Das Prüfverfahren dafür ist genau bestimmt: Innerhalb von 30 s wird eine Kraft von 750 N aufgebracht, die eine Minute lang erhalten bleibt. Ein Rohr, das sich in dieser Zeit um 25 % bezogen auf den Außendurchmesser deformiert hat, muss sich innerhalb der nächsten Minute wieder auf 90 % der Ursprungsform zurückbilden. Die Wellrohre von Fränkische beispielsweise sind im Biegeverhalten biegsam 2 eingestuft, so dass sie jederzeit den Anforderungen auf der Baustelle genügen. Weniger streng werden Rohre mit dem Biegeverhalten „biegsam sich selbst zurückbildend“ 3 beurteilt, die vor allem im südeuropäischen Raum weit verbreitet sind.

 

Erfahrungen aus der Praxis

Jahrelange Erfahrungen aus der Praxis haben nun gezeigt, dass die Druckbelastung bei der Verlegung in Beton wesentlich höher ist als bei der Installation in Erde oder unter Putz. In aushärtendem Beton können sich die biegsam sich selbst zurückbildenden Rohre in der Regel nicht mehr wieder auf die geforderten 90 % zurückbilden. Das Einziehen von Leitungen in die dauerhaft verformten Rohre ist unmöglich oder nur mit hohen Aufwand zu realisieren. Die Austauschbarkeit von Leitungen kann nicht mehr gewährt werden, die Nutzungsmöglichkeit der biegsam sich selbst zurückbildenden Rohre ist nur eingeschränkt möglich, und der Elektriker kann seine Installation nicht ordnungsgemäß ausführen.

In der neu gefassten DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) wird darauf hingewiesen, dass biegsam sich selbst zurückbildender Rohre für das Verlegen in Beton nicht geeignet sind. Wer nach der Übergangsfrist bis zum 24. Januar 2014 nicht VDE-gerecht arbeitet, muss in Problemfällen haften. Geeignet für die Verlegung in Beton sind nach der neuen Norm alle Rohre, die mittlere 3, schwere 4 oder sehr schwere 5 Druckfestigkeit der ersten Stelle des Klassifzierungscodes aufweisen und starr 1 oder biegsam 2 der fünften Stelle des Klassifizierungscodes sind.

 

Aufklärungskampagne

Installateure sollten sich schon jetzt an der fünften Stelle orientieren, bevor sie Elektroinstallationsrohre in Beton verlegen. Denn nur die Ziffer 1 oder 2 an der fünften Stelle ist ein sicheres Indiz dafür, dass das Rohr auch wirklich für diese Verlegeart geeignet ist und ohne Probleme und nachträglichen Ärger im Beton eingesetzt werden kann. Fränkische setzt derzeit bei seinen Elektroinstallationsrohren konsequent auf den fünfstelligen Klassifizierungscode, der klar über das Biegeverhalten eines Rohres informiert. Ziel ist es, die fünfte Stelle auch international durchzusetzen, was bislang am Veto auf europäischer Ebene gescheitert ist. Ein neuer Anlauf mit weltweiter Abstimmung im Mai 2013 hat folgenden Teilerfolg gebracht: Neun Länder für die fünfte Stelle, sechs dagegen sowie drei Enthaltungen. Die endgültige Entscheidung steht im November 2013 an.

 

Prüfverfahren für halogenfreie Rohre

Bisher gab es kein Prüfverfahren für die Bestimmung des Halogengehaltes bei halogenfreien Elektroinstallations-Rohren und Elektroinstallationskanälen. Bisher wurde die Prüfmethode nach der Kabelnorm DIN EN 50267-2-2 (VDE 0482 Teil 267-2-2): 1999-04 „Bestimmung des Grades der Azidität von Gasen bei Werkstoffen durch die Messung von pH-Wert und Leitfähigkeit“ herangezogen. Leider kann bei dieser Prüfmethode der Halogengehalt und somit die Halogenfreiheit nicht genau bestimmt werden.

Bereits seit August 2012 ist in der DIN VDE V 0604-2-100 (VDE V 0604-2-100) ein neues Prüfverfahren für die Bestimmung der Halogenfreiheit gültig. Alle als halogenfrei bezeichneten Rohre oder Kanäle müssen nun nach der DIN VDE V 0604-2-100 (VDE V 0604-2-100) „Elektroinstallationssysteme für elektrische Energie und Informationen – Teil 2-100: Prüfverfahren für Halogenfreiheit“ geprüft werden. Die zusätzliche Aufnahme in die DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) Punkt 521.6 Anmerkung 2 bekräftigt den seit langem fälligen Systemwechsel.

 

0,1 % maximaler Halogenanteil

Die neue Bestimmung beschreibt ein Prüfverfahren, mit dem Halogene zum Beispiel in Kabelkanälen und Elektroinstallationsrohren bestimmt werden. Sie legt ein Verbrennungsverfahren fest, das den Halogen-Gehalt in Materialien durch Verbrennung in einem geschlossenen, Sauerstoff enthaltenden System (kalorimetrische Aufschlussbombe) feststellt. Auch die anschließende Analyse des Verbrennungsprodukts regelt die neue Verordnung bis ins Detail. Das Prüfverfahren bestimmt den Halogengehalt jedes einzelne Halogen (Fluor, Chlor, Brom, Jod) genau. Zuständig ist das UK 543.2 „Führungssysteme für Kabel und Leitungen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE. Nur wenn die Konzentration jedes einzelnen Halogens von 0,1 % in der Probe nicht überschritten wird, gilt das Produkt als halogenfrei.

 

Halogenfreie Alternativen

Problematisch wird das neue Prüfverfahren für Elektroinstallationsrohre aus PE (Polyethylen) oder PP (Polypropylen), die bislang – mangels aussagekräftiger Prüfmethode – als halogenfrei bezeichnet wurden. Sie werden normalerweise mit dem Halogen Brom flammgeschützt, dessen Konzentration nach der neuen Untersuchungsmethode jedoch zu hoch ausfällt.

Deswegen erfüllen diese Rohre die Anforderung der neuen DIN VDE V 0604-2-100 nicht, gelten also nicht mehr als halogenfrei. Wer bislang angeblich halogenfreie Rohre vertrieben hat, die jedoch Halogenanteile enthalten, darf seine Kunden damit künftig nicht mehr täuschen. Denn wo Halogene drin sind, darf nicht mehr halogenfrei drauf stehen. Alle halogenfreien flammgeschützten Rohre aus der Low-Smoke-Produktfamilie der Fränkischen Rohrwerke sind aus Spezialkunststoff gefertigt und erfüllen die neue Norm bereits seit Jahren: 0,00 % Halogenanteil in Rohren und Zubehör sind ein überzeugendes Argument für mehr Sicherheit im Brandfall.

 

Das Aus für flammenausbreitende Rohre

Bestandteil der neugefassten DIN VDE 0100-520 (0100-520) 2013-06 sind auch flammenausbreitende Rohre. Punkt 521.6 Tabelle F.52.1 Anmerkung 2 legt fest, dass europaweit Elektroinstallationsrohrsysteme mit der Klassifizierung „flammenausbreitend“ und der Farbe orange nur noch für die Verlegung in Beton erlaubt sind. Die meisten flammenausbreitenden Rohre sind leichte Rohre mit der Druckklassifizierung 2 in der ersten Stelle des Klassifizierungscodes, die Verlegung in Beton schreibt aber mittlere Druckfestigkeit 3 in der ersten Stelle vor. Flammenausbreitende Rohre, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen können, werden also in den kommenden Monaten vom Markt verschwinden. Die Übergangsfrist für die bisherigen Bestimmungen wird am 24. Januar 2014 auslaufen.

 

Gefährlicher Brandherd

Bislang galt in der alten Norm für die orangefarbenen, flammenausbreitenden Rohre lediglich, dass sie mit nicht brennbarem Material – also etwa Putz oder Beton – überdeckt werden mussten. Nicht flammenausbreitende Rohre können zwar brennen und schmelzen, verlöschen aber von selbst maximal 30 s, nachdem die Feuerquelle versiegt ist. Während sich ein Brand dadurch nicht weiter ausbreiten kann, verlöschen flammenausbreitende Rohre nicht von alleine und können so selbst zum gefährlichen Brandherd werden. Rohrproduzenten haben Alternativen: Das flammenausbreitende FBY-EL kann ganz einfach durch das nicht flammenausbreitende FBY-EL-F von FRÄNKISCHE ersetzt werden.

Die neu erschienene DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) 2013-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kabel- und Leitungsanlagen“ enthält die deutsche Übernahme des Europäischen Harmonisierungsdokuments HD 60364-5-52:2011 das die Internationale Norm IEC 60364-5-52:2009 „Low-voltage electrical installations – Part 5-52: Selection and erection of electrical equipment – Wiring systems“ mit gemeinsamen Änderungen von CENELEC enthält. Zuständig für Deutschland ist das nationale Arbeitsgremium UK 221.2 „Schutz gegen thermische Auswirkungen/Sachschutz“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE. Für Deutschland gilt: Sicherheit in der Elektroinstallation hat höchste Priorität. Deswegen weisen nationale Zusätze immer wieder auf spezielle Installationsvorschriften hin, die die landesweite Anwendung der IEC-Norm ergänzen. Beispiel für die erhöhten Sicherheitsansprüche sind die vielen grau schattierten nationalen Zusätze in der DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520). Unter Punkt 521.6 sind die wichtigsten Bestimmungen für Elektroinstallationsrohrsysteme, Elektroinstallationskanalsysteme und Kabelträger mit den Neuerungen für Halogenfreiheit, biegsam sich selbstzurückbildende Rohre und flammenausbreitende Rohre beschrieben.

 

Fazit

Eine sichere elektrische Anlage beginnt bereits hinter der Wand – mit der Auswahl der richtigen Rohre und einer regelgerechten Installation.

 

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