Bericht aus Berlin

Energieeffizienzrichtlinie: Kommission droht mit Vertragsverletzungsver­fahren gegen Deutschland

Die Europäische Kommission forderte Mitte Juni die Bundesrepublik Deutschland auf, für die vollständige Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zu sorgen. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um dieser Pflicht nachzukommen. Danach kann die Kommission beschließen, das Land vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen und die Verhängung eines Zwangsgeldes zu beantragen.

Die Frist für die Umsetzung der Verpflichtungen dieser Richtlinie endete bereits am 5. Juni 2014. Gegenwärtig werden in allen EU-Mitgliedstaaten die Fortschritte bei der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie überprüft. Außer Malta erhielten alle EU-Mitglieder ein förmliches Aufforderungsschreiben, weil sie die Richtlinie nicht fristgemäß umgesetzt haben. Bislang hat die Kommission mit Gründen versehene Stellungnahmen an Österreich, Portugal, Bulgarien, Kroatien, Irland, Rumänien, Lettland und Deutschland verschickt, weil sie die vollständige Umsetzung noch immer nicht abgeschlossen haben. Außerdem hat sie gegen Ungarn und Griechenland Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erhoben.

BMWi-Konferenz „Auf dem Weg zum Nullenergiehaus“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veranstaltete im Mai dieses Jahres die zweitägige Konferenz „Auf dem Weg zum Nullenergiehaus: Gewerbliche und kommunale Unternehmen“. An der Veranstaltung beteiligten sich rund 250 Akteure aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wirtschaft. Erörtert wurde das Missverhältnis zwischen Anspruch und Wirklichkeit energieeffizienter Nichtwohngebäude und die sich daraus ergebenden Herausforderungen für Politik und Wirtschaft. Der Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin Günther Mertz legte in der Podiumsdiskussion die Haltung der TGA-Verbände dar.

Statt steuerlicher Förderung kommt neues „Anreizprogramm Energieeffizienz“

Bundestag und Bundesrat haben im Nachtragshaushaltsgesetz 2015 für die Jahre 2016 bis 2018 Mittel in Höhe von 1,187  Mrd. € für die Erhöhung der Energieeffizienz genehmigt (BT-Drs 18/4600). 692 Mio. € davon sollen für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) verwendet werden. Darunter fallen unter anderem die Ausweitung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms auf Nichtwohngebäude, die Einführung eines Ausschreibungsmodells für Energieeffizienz, die Förderung des Energieeinspar-Contractings, der „Heizungscheck“ und das Effizienzlabel für alte Heizungsanlagen.

Weitere 495 Mio. € stehen für ein neues „Anreizprogramm Energieeffizienz“ zur Verfügung. Dabei sollen in vier Bereichen Förder­impulse gesetzt werden, um das Heizen in Gebäuden effizienter zu machen:

Investitionszuschüsse für Brennstoffzellen-Heizung,
Förderung von effizienter Heizungstechnik,
Sonderförderung für Kombinationen von effizienten und wohnwertsteigernden Maßnahmen,

Umfassende Qualitäts-, Beratungs- und BildungsoffensiveDas „Anreizprogramm Energieeffizienz“ tritt an die Stelle der gescheiterten steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Es soll die bereits bestehenden Förder­instrumente „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ und „Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ ergänzen und verstärken.

Keine belastbaren Erkenntnisse zur Wirkung von Energieausweisen

Seit dem 1. Mai 2014 gilt die Pflicht, in Immobilienanzeigen Angaben zum Energieverbrauch des Gebäudes zu machen, sofern ein Energieausweis bereits vorliegt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Energieausweis sowohl in der Immobilienbranche als auch den Kauf-, Miet-, Pacht- und Leasinginteressenten gut bekannt ist. Deshalb habe die Regierung auch keinen Anlass zu der Annahme, dass dieser in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 geregelten Pflicht nicht nachgekommen werde. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (BT-Drs 18/4826).

Ein Verstoß gegen die Veröffentlichungspflicht soll als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Regierung verspricht sich davon, dass die EnEV-Pflichten besser eingehalten und durchgesetzt werden. Belastbare Erkenntnisse zu Verstößen, zu Kontrollen und zur Durchsetzung lägen allerdings nicht vor, zeigt die Antwort der Bundesregierung. Genaue Daten könnten nur die Bundesländer im Rahmen des Vollzugs liefern. Diese Informationen gäbe es genauso wenig wie Erkenntnisse darüber, inwieweit beispielsweise die Länderbehörden überhaupt die Veröffentlichung der notwendigen Angaben zur Energieeffizienz in Immobilienanzeigen kontrollieren.

EU-Umweltausschuss fordert Anhebung der Klimaziele

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments hat im Juni die Anhebung der im vergangenen Jahr beschlossenen EU-Klimaziele gefordert (2015/2112(INI)). Anders sei das Zwei-Grad-Ziel der UN-Klimakonferenz in Paris nicht zu erreichen.

Anstatt die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 1990 um nur 40 % zu reduzieren, fordert der Ausschuss eine Reduzierung von 50 %. Außerdem schlägt er ein verbindliches Energie­effizienzziel von 40 % bis 2030 vor – anstelle der bisher verein­barten 27 %. Der Anteil der Erneuerbaren Energien soll auf 45 % und nicht auf nur 27 % angehoben werden.

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