BTGA veranstaltet Info-Tag zur novellierten Trinkwasserverordnung
Wie wichtig eine hygienisch einwandfreie Trinkwasserinstallation ist, zeigen aktuelle Legionellenkontaminationen in Neu-Ulm. Neben einer einwandfreien Planung und Installation spielen bei jeder Trinkwasser-Installation auch der bestimmungsgemäße Betrieb und die Beachtung der Trinkwasserverordnung sowie der dazugehörigen Normen und Richtlinien eine wesentliche Rolle.
Mit diesen Anforderungen befasst sich die ganztägige Informationsveranstaltung „Novellierung der Trinkwasserverordnung“, die der BTGA am 13. Februar 2014 in Düsseldorf anbietet. Die Veranstaltung informiert Anlagenbauer, Planer und Betreiber über ihre Aufgaben, die aus der jüngsten Anpassung der Trinkwasserverordnung hervorgehen.
Teilnehmer erhalten umfassende Informationen zu den geänderten Anforderungen für Legionellenuntersuchungen bei Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit. Neben wesentlichen Grundsätzen und Rechtspflichten der Trinkwasserverordnung werden die wichtigsten Änderungen im Bereich der Trinkwasser-Normung vorgestellt, die sich aus der Zurückziehung der DIN 1988 ergeben haben.
Referenten der Veranstaltung sind Prof. Dr.-Ing. Franz-Peter Schmickler (FH Münster), B. Eng. Christoph Kleine (BTGA-Fördermitglied Oventrop GmbH & Co. KG) und RA Tobias Dittmar, Justiziar des BTGA. Moderiert wird die Veranstaltung von Dipl.-Ing. M. Eng Stefan Tuschy, Technischer Referent des BTGA.
Rund 200 Personen haben bereits an der vom BTGA seit 2012 angebotenen Informationsveranstaltung „Novellierung der Trinkwasserverordnung“ teilgenommen.
Unterlagen und Anmeldeformulare zum Veranstaltungstermin am 13. Februar 2014 in Düsseldorf stehen unter www.btga.de/fachbereich-technik/aktuelle-themen/1262.php bereit und sind auf Anfrage in der Geschäftsstelle des BTGA erhältlich (Nelly Engels, E-Mail: e, Tel.: 0228 94917-22, Anmeldeschluss ist der 21. Januar 2014).