AwSV tritt am 1. August 2017 in Kraft

Bundeseinheitliche Regeln für wassergefährdende Stoffe

Vom 1. August 2017 an gelten erstmals bundesweit einheitliche Regeln für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die AwSV löst die entsprechenden Länderverordnungen (VAwS) ab; die Übergangsverordnung verliert ihre Gültigkeit. Sowohl für Gewerbe als auch für Privatleute ergeben sich Änderungen. Der Handlungsbedarf fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus.

Eine wesentliche Neuerung
Die Fachbetriebspflicht gilt erstmals bundesweit für alle oberirdischen Heizölverbrauchsanlagen mit mehr als 1.000 l Volumen. Für sicherheitsrelevante Tätigkeiten müssen zukünftig bundesweit Fachbetriebe beauftragt werden: also für das Errichten, Instandsetzen, Innenreinigen und Stilllegen von Heizöltanks. Instandhaltung ist nicht mehr fachbetriebspflichtig, ebenso die Außenreinigung. Die Betriebe wiederum haben weitergehende Pflichten im Hinblick auf Schulung des Personals, Dokumentation und Nachweis der fachlichen Qualifikation.

Neue Betreiberpflichten
Die Betreiber...

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