Anforderungen für Unterzeichnung des Hauptangebots

Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 25. März 2011 – X ZR 92/09 – ist von einem Bindungswillen eines Bieters auch hinsichtlich der Nebenangebote auszugehen, die er mitsamt dem unterzeichneten Hauptangebot unterbreitet und in Bezug auf die er auch die übrigen vom Auftraggeber festgelegten bzw. von den Vergabe- und Vertragsordnungen vorgesehenen Formvorschriften eingehalten hat.

In dem konkreten Fall hatte der Bieter das Schreiben des Herstellers für ein bestimmtes Material für den Nachweis der Gleichwertigkeit ausreichen lassen. Für den Vergleich des Nebenangebots mit dem...

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