Energieverschwendung durch Brandschutz?!
Aufzüge als Energiefresser
Die Landesbauordnungen der Länder fordern für Aufzugschächte Rauchabzugsanlagen mit einer Öffnung im Aufzugschachtkopf. Diese muss grundsätzlich 2,5 % der Schachtfläche, mindestens jedoch 0,1 m2 groß sein. Um diese bauaufsichtliche Forderung zu erfüllen hat man regelmäßig dauerhaft vorhandene Öffnungen geschaffen und diese mittels eines Vogelschutzgitters gesichert. Der möglichen Energieverschwendung wurde jedoch bislang meist keine Aufmerksamkeit geschenkt. Durch die Forderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist diese Vorgehensweise nicht mehr statthaft.
Eine...
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