Nach Bauproduktenverordnung (BauPV) notifiziert
TÜV SÜD zertifiziertSeit dem 1. Juli 2013 hat die neue Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 (BauPV) in Europa volle Gültigkeit. Die TÜV SÜD Industrie Service GmbH wurde als eine der ersten Zertifizierungsstellen für metallische Bauprodukte in Deutschland durch die DAkkS akkreditiert und nach BauPV notifiziert. Mit der Zertifizierung durch TÜV SÜD Industrie Service können Hersteller im bauaufsichtlichen Bereich nachweisen, dass die Vorgaben der BauPV eingehalten werden.
Um tragende metallische Bauprodukte auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr zu bringen, ist spätestens ab Juli 2014 die CE-Kennzeichnung der Produkte verpflichtend. In Zukunft müssen tragende Teile aus Stahl und Aluminium konform zur neuen DIN EN 1090-1 in Verbindung mit DIN EN 1090-2 für Stahl bzw. DIN EN 1090-3 für Aluminium hergestellt werden. Auch Grundwerkstoffe und Schweißzusätze, die nach DIN EN 1090 (Teil 2 und 3) im bauaufsichtlichen Bereich eingesetzt werden, müssen entweder auf Basis der entsprechenden harmonisierten Normen oder auf Basis einer Europäischen Technischen Zulassung (ETA) hergestellt und mit dem CE-Kennzeichen versehen werden.
„Wer die neuen Anforderungen nicht einhält oder aber das CE-Kennzeichen unberechtigt führt, riskiert nicht nur den Ausschluss bei Ausschreibungsverfahren, sondern auch Haftungsansprüche im Schadensfall“, sagt Michael Dey, Leiter der Zertifizierungsstelle für metallische Bauprodukte der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Für Deutschland ist nach Aussage von Michael Dey durch die Einführung der so genannten Eurocodes als Berechnungsgrundlage für tragende Bauteile schon seit diesem Jahr die DIN EN 1090-1 in den meisten Bundesländern umzusetzen. „Durch unsere zeitnahe Notifizierung sind wir ab sofort in der Lage, die Hersteller nach den Vorgaben der neuen Verordnung zu zertifizieren“, erklärt Michael Dey.