Evakuierungskonzepte für Betriebe und Einrichtungen
Richtlinie VDI 4062 29.08.2014Richtlinie VDI 4062 spricht Arbeitgeber und Betreiber an, die für den leiblichen Schutz ihrer Mitarbeiter sowie betriebsfremder Personen wie Besucher oder Kunden verantwortlich sind. Denn nach einer repräsentativen Umfrage sind 85 % der Unternehmen in Deutschland auf den Fall einer Evakuierung schlecht oder gar nicht vorbereitet. Die VDI 4062 gibt Hinweise für eine richtige Alarmierung und darüber, wie eine Evakuierung als Selbstrettung organisiert und durchgeführt werden sollte. Sie beschreibt die Schnittstellen zur Fremdrettung, insbesondere bei Menschen mit Behinderungen.
Die Richtlinie zeigt branchenübergreifende Lösungsmethoden sowie Mittel (baulich und technisch) und Methoden (organisatorisch und personell) auf. VDI 4062 lässt sich auf alle betrieblichen Situationen anwenden, z.B. auch auf Revision, Tag der offenen Tür, Mitgliederversammlung auf dem Werksgelände und Veranstaltungen aller Art.
Die Evakuierung ist keine allgemein zulässige Sicherheitsmaßnahme des Arbeitsschutzes, sondern eine Notfallmaßnahme, zu der es kommt, sofern die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen nur unzureichend umgesetzt werden, wie dies z.B. aufgrund von Mängeln im Brandschutz der Fall ist. Evakuierung kann aber auch notwendig sein, wenn Sicherheitsmaßnahmen nicht ausreichen, um die Gefahren von Personen abzuwehren. So können externe oder interne Ereignisse eintreten, die eine Evakuierung erfordern. Die Wirksamkeit des Evakuierungskonzeptes ist in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren (z.B. durch eine Übung) und die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Herausgeber der Richtlinie VDI 4062 „Evakuierung“ ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt. Die Richtlinie ist für 79,60 € beim Beuth Verlag (www.beuth.de) erhältlich. Die Einspruchsfrist endet am 31. Januar 2015. Einsprüche sind möglich unter www.vdi.de/einspruchsportal.