Whitepaper zu Lichtkuppeln und RWA-Anlagen

Neuer Titel in der Serie „Whitepaper Technik“ von Orca Software


Bild: Orca Software

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Mit der Serie „Whitepaper Technik“ stellt Orca Software einen kostenfreien Service für ausschreibende Planer zur Verfügung. Nachfolgend ein Auszug aus dem Whitepaper zum Thema Lichtkuppeln und RWA-Anlagen.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind unerlässliche Bestandteile von Brandschutzkonzepten. Sie gewährleisten eine raucharme Schicht in Bodennähe oder halten das Gebäude während eines Brandes weitgehend rauchfrei. Zudem führen sie Wärme ab und schützen so die Gebäudekonstruktion.

RWA-Anlagen verfügen über mehrere Komponenten. Im Wesentlichen sind das ein Rauch- und Wärmeabzugselement (z. B. Lichtkuppel), ein Öffnungsaggregat sowie Steuer-, Auslöse- und Bedienelemente. Energieversorgung, Branderkennung und ggf. eine Zuluftversorgung kommen hinzu.

Leistungsanforderungen an RWA

Die Leistungsanforderungen an eine RWA-Anlage umfassen

•    Flucht- und Rettungswege raucharm halten
•    Feuerüberschlag verhindern
•    das Innere des Gebäudes vor Rauchbeaufschlagung schützen
•    Brandschäden durch Brandrauch an Bauteilen und Anlagen verringern
•    die Wärmebeanspruchung von Bauteilen und Anlagen reduzieren (Standfestigkeit, Gebäudeerhalt)

Die Bemessung von RWA-Anlagen ist in der DIN 18232 geregelt. Sondervorschriften kommen je nach Anwendungsfall zum Tragen. Weitere Regelungen können von der Bauaufsichtsbehörde vorgegeben werden.

Systeme zur Rauch- oder Wärmefreihaltung

Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) sind Elemente in der Gebäudehülle, die sich öffnen lassen. Das sind bspw. Lichtkuppeln, Klappen, Fenster oder Türen. Bei diesen handelt es sich i.d.R. um Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG).

Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) wiederum benötigen einen motorischen Antrieb (z. B. Ventilatoren). MRA kommen zum Einsatz, wenn eine natürliche Entrauchung nicht möglich ist.

Rauchschutzdruckanlagen (RDA) schützen Räume im Brandfall mit einem kontrollierten Überdruck gegen Raucheintritt. Durch RDA zu schützende Räume sind: Flucht- und Rettungswege in Hochhäusern, Sicherheitstreppenräume, Schleusen, Korridore, Flure, Sonderaufzüge.

Wärmeabzüge (WA) meinen Wand- oder Dachflächen, die entweder offen sind oder im Brandfall durch Abschmelzen oder Zerstörung Öffnungen freigeben und dadurch zu Wärmeabzugsflächen werden. Sie werden erst im Brandverlauf als Rauchabzugsflächen aktiv. Meist werden vorhandene Fenster oder Dachoberlichter zusätzlich als Wärmeabzugsflächen eingesetzt.

RWA-Anlagen im Treppenhaus

Für RWA-Anlagen im Treppenhaus gelten die Landesbauordnungen. Diese schreiben vor, dass Treppenhäuser mit einem Rauchabzug, einer Rauchabzugsvorrichtung oder einer Öffnung zur Rauchableitung ausgerüstet sein müssen.

Innenliegende Treppenräume, die nicht unmittelbar an einer Außenwand liegen (allseitig von Wohnungen oder Büroräumen umgeben), müssen mit einer Rauchabzugsvorrichtung ausgestattet werden. Außenliegende Treppenräume, die mit mindestens einer Seite an eine Außenwand angrenzen, in der öffenbare Fenster eingesetzt sind, müssen ab einer bestimmten Gebäudehöhe/Geschossanzahl mit einer Rauchabzugsvorrichtung ausgestattet werden.

Das gesamte Whitepaper zum Thema Lichtkuppeln und RWA-Anlagen kann online angefordert werden.


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