Wie luftdicht soll ein Haus sein?

Antworten hat der Planer oder Energieberater

Welche Anforderung an die Luftdichtheit muss mein Gebäude einhalten? Diese Frage hören Blower-Door-Messteams immer wieder von ihren Auftraggebern. Allerdings werden die für eine korrekte Antwort relevanten Entscheidungen normalerweise schon in der Planungsphase getroffen. Daher sind Messdienstleister, die weder das Gebäude noch dessen energetischen Nachweis kennen, die falschen Ansprechpartner, meint der Fachverband Luftdichtheitim Bauwesen (FLiB e.V.). Sie kommen erst ins Spiel, wenn Planer oder auch Energieberater die entsprechenden Infos geliefert haben.

Die Welt der Anforderungen und Grenzwerte für Gebäudeluftdichtheit wird zunehmend komplexer. Ob EnEV, DIN 4108-7, DIN V 18599 oder auch KfW: Sie alle formulieren Vorgaben zur Dichtheit, unterscheiden sich aber vielfach im Detail.

Ein Beispiel
Nach EnEV gilt für die Luftdurchlässigkeit von Wohngebäuden mit einem konditionierten Luftvolumen über 1.500 m3 der auf die Gebäudehüllfläche bezogene q50-Wert. Allerdings nur, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf nach DIN V 18599 ermittelt wird. In Fällen, bei denen man mit der Normenkombination DIN V 4108-6/DIN V 4701-10 rechnet, gilt, wie bei kleineren...

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