Energielabel für Heizgeräte
Am 26. September 2013 traten die Verordnungen zur Energieeffizienzkennzeichnung von Heizgeräten und Warmwasserbereitern in Kraft. Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist wird das neue Energielabel für alle betroffenen Raum- und Kombiheizgeräte sowie Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher verpflichtend.
Entsprechende Verordnungen im Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie sind in Kraft getreten. Zwei Jahre später, also ab dem 26. September 2015, dürfen die betroffenen Produkte nicht mehr ohne Informationen zur jeweiligen Effizienzklasse angeboten oder beworben werden.
Zunäc...
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