Energetische Inspektion von Klimaanlagen

BTGA-Liste mit über 140 zertifizierten Fachleuten

Die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach EnEV bildet einen wichtigen Baustein bei der Umsetzung der Klimaschutzziele im Gebäudebereich. Zur Sicherstellung der Qualität von Inspektionen und von verpflichtend zu gebenden Verbesserungsvorschlägen, führt der BTGA in Zusammenarbeit mit dem FGK bereits seit Juni 2009 qualifizierende Schulungen durch.

Personen, welche die Ein­gangs­voraussetzungen nach EnEV § 12 (5) erfüllen und die Fortbildungsmaßnahme nach­weis­lich besucht haben, erhalten ein Zertifikat der Bundesprüfstelle entsprechend ihrer beruflichen Vorbildung. Eine Über­sicht der bereits über 140 zertifizierten Seminarteilnehmer steht ab sofort auf der Homepage des BTGA unter www.btga.de (Rubrik „Aktuell“) zum Herunterladen zur Verfügung. Die Liste soll dem Betreiber von Klimaanlagen bei der Suche nach qualifizierten Personen zur Durchführung der Inspektion als Orientierung dienen. Sie wird aufgrund der fortlaufenden Seminarreihe ständig um die neu hinzugekommenen Teilnehmer ergänzt.

Die Schulung vermittelt auf Grundlage der FGK-Statusreports 5, 6 und 17 die Art und Durchführung der energetischen Inspektion. Der Anlagenbetreiber ist damit in der Lage, die zu beauftragenden Leitungen zu beschreiben und die Inspekteure können den Umfang der zu erbringenden Leistungen im Rahmen der energetischen Inspektion nach EnEV definieren. Die energetische Inspektion ist auf eine einheitliche Grundlage gestellt, die Qualität der Inspektion und der Verbesserungsvorschläge sind gesichert.

Nach den Vorgaben der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD müssen die Mitgliedsstaaten der Union Listen mit den zur Durchführung der Inspektion qualifizierten Fachleuten der Öffentlichkeit zugängig machen. Diese Anforderung der EPBD, welche zukünftig auch in der EnEV umgesetzt werden muss, erfüllt die Liste des BTGA. Zertifiziert werden nur Seminarteilnehmer, die ihre berufliche Vorbildung sowie die bereits jetzt in EnEV § 12 geforderte einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen haben. Weitere Voraussetzung zur Zertifizierung ist die lückenlose Teilnahme an der Schulungsmaßnahme.

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