EMA/ÜMA 2012
Gefahrenmeldeanlagen (GMA) für Einbruch, Überfall und Geländeüberwachung dienen dem Schutz von Leben, Gesundheit, Sachwerten und Informationen. Die Forderung nach Schutzmaßnahmen hat die nutzende Verwaltung zu stellen. Dieser obliegt es auch, die Schutzziele zu definieren und die organisatorischen Voraussetzungen zu gewährleisten.
Zum Schutz gegen Einbruch und Überfall können organisatorische, bauliche und elektrotechnische Maßnahmen ergriffen werden.
Die Hinweise befassen sich im Wesentlichen mit den elektrotechnischen Meldeanlagen und den damit in Verbindung stehenden mechanischen Elementen:
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