Elektroenergieeinsparung in raumlufttechnischen Anlagen

Wege zur Reduzierung des Elektroenergiebedarfs

Raumlufttechnische (RLT-)Anlagen bieten ein großes Energieeinsparpotenzial. Dieser Fachbeitrag erläutert, mit welchen Maßnahmen sich der Elektroenergieverbrauch solcher Systeme reduzieren lässt.

Einleitung

Neben dem thermischen Energiebedarf für Heizung und Kühlung ist der Elektroenergiebedarf der zweite große Energieverbraucher in raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen und Geräten. Bereits seit der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 und nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz GEG  müssen RLT-Anlagen eine maximale spezifische Ventilatorleistung von 2.000 W/(m³/s) entsprechend der SFP Klasse 4 (Specific Fan Power) gemäß EN 16798-3 einhalten. Für das Referenzgebäude nach Anlage 2 GEG gelten sogar noch geringere Referenzwerte, nämlich

Zuluftventilator PSFP = 1,5 kW/(m³/s)
Abluftventilator PSFP = 1,0 kW/(m³/s)

Erweiterte PSFP-Zuschläge nach DIN EN 16798-3: 2017-11 Abschnitt 9.5.2.2 können für HEPA-Filter, Gasfilter sowie Wärmerückführungsbauteile der Klassen H2 oder H1 nach DIN EN 13053:2007-11 angerechnet werden. Zudem soll seit 1. Januar 2023 der zulässige Primärenergiebedarf des zu errichtenden Gebäudes von bisher 75 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 % absinken, sodass letztlich analog die oben genannten SFP-Werte um 45 % sinken sollen.

Senkt man mit geeigneten Maßnahmen den Elektroenergieverbrauch der Anlagen, wird das enorme Einsparpotenzial im Bereich der Raumlufttechnik nutzbar.

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