Verbände warnen vor Streichung der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Hessen

TGA-Repräsentanz Berlin: Bürokratieabbau nicht auf Kosten von Sicherheit, Qualität und Rechtssicherheit

Bild: BTGA-Repräsentanz Berlin

Bild: BTGA-Repräsentanz Berlin
Ein breites Bündnis von 14 Verbänden aus unterschiedlichen Branchen und Fachbereichen warnt vor den geplanten Änderungen im Entwurf des Zweiten Hessischen Bürokratieabbaugesetzes (LT-Drs. 21/5220). Der Gesetzentwurf sieht vor, zahlreiche Verweise auf den „Stand der Technik“ sowie auf die „(allgemein) anerkannten Regeln der Technik“ aus Gesetzen und Verordnungen zu streichen.

Die Verbände unterstützen das Ziel, bürokratische Belastungen für Unternehmen zu reduzieren. Aus ihrer Sicht darf Bürokratieabbau jedoch nicht zulasten bewährter technischer Maßstäbe gehen. „Wer Bürokratie abbauen will, sollte unnötige Bürokratie abbauen – nicht die technischen Maßstäbe, die Sicherheit, Qualität und Rechtssicherheit gewährleisten“, betont das Verbändebündnis. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik bilden einen etablierten und nachvollziehbaren Referenzmaßstab für Unternehmen, Behörden, Sachverständige und Gerichte. Würden sie pauschal gestrichen, könnte das zu mehr Einzelfallentscheidungen, größerer Rechtsunsicherheit und steigenden Haftungsrisiken führen.

In einem offenen Verbändebrief appelliert das Verbändebündnis an die politisch Verantwortlichen in Hessen sowie im Bund und in den Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Maßstab zu erhalten. Bürokratieabbau sollte gezielt bei unnötigen Nachweis-, Berichts- und Verfahrenspflichten ansetzen, nicht aber bei grundlegenden technischen Standards. Zugleich warnen die Verbände vor einer Signalwirkung über Hessen hinaus: Sollte der hessische Ansatz Schule machen, könnten vergleichbare Regelungen auch in anderen Bundesländern aufgegriffen werden. Das würde die Einheitlichkeit technischer Anforderungen weiter schwächen und zusätzliche Unsicherheiten für Unternehmen schaffen.

Den Verbändebrief ist auf der Webseite der TGA-Repräsentanz Berlin zu finden.

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 02/2026

Gebäudetyp E: Gesundheit und Sicherheit erfordern Gebäudetechnik – TGA-Verbände positionieren sich klar

Anlässlich der gemeinsamen Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum so genannten Gebäudetyp E...

mehr

Gebäudetyp E: Gesundheit und Sicherheit erfordern Gebäudetechnik

Anlässlich der gemeinsamen Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum so genannten Gebäudetyp E...

mehr
Ausgabe 05/2014

Gibt es ungeschriebene anerkannte Regeln der Technik?

Bei der Ausführung von Werkleis­tungen spielen die anerkannten Regeln der Technik eine wesentliche Rolle. Entspricht das vom Auftragnehmer hergestellte Werk nicht den anerkannten Regeln der Technik,...

mehr
Ausgabe 7-8/2025

Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik? Was es zu beachten gilt!

Das aktuelle Baurechtsurteil

Sachverhalt Der beklagte Ingenieur war im Auftrag der Klägerin mit Planungs- und Überwachungsleistungen für den Umbau einer Schule befasst. Nach Abschluss der Arbeiten zeigte sich Schimmel. Die...

mehr
Ausgabe 11/2024

Gebäudetyp E – alles andere als „Einfach“

Zahlreiche Verbände kritisieren den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E, zudem besteht Konflikt zur EPBD 2024

Bauabläufe vereinfachen – das ist ein seit langer Zeit gewolltes und gutes Ziel der Bundesregierung, wenn es um den Bürokratieabbau geht. Sollte das Ziel aber die Vereinfachung der technischen...

mehr