1 Million Rauchwarnmelder

Jubiläum bei Hekatron

Anfang August 2011 wurde bei Hekatron (www.hekatron.de) der millionste „Genius“-Rauchwarnmelder produziert. Die Südbadener Firma Hekatron ist nach eigenen Angaben der einzige Rauchwarnmelder-Hersteller, der seine Produkte komplett in Deutschland fertigt – von der Leiterplattenbestückung bis zur Endmontage. Schon Anfang der 1990iger Jahre wurde Hekatron als erstes Unternehmen der Brandmeldebranche nach DIN ISO 9001 zertifiziert. Im Dezember 2001 führte Hekatron als eines der ersten Unternehmen die neue Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2000 erfolgreich ein; die Zertifizierung nach dieser Norm erfolgte durch den VdS.
Heute gilt noch ein weiterer Qualitätsmaßstab: Für die Produktion aller Baugruppen sind die IPC-Richtlinien gemäß dem IPC-2-Standard verbindlich. IPC steht für „Institute for Printed Circuits“, gegründet 1957, und agiert heute unter dem Namen Association Connecting Electronics Industries. Das IPC erarbeitet Standards und gibt Richtlinien für die Baugruppenfertigung und die Qualitätssicherung heraus.
Die aus allen qualitätssichernden Maßnahmen herausresultierende hohe Produktqualität ist beeindruckend. Die Rücklaufquote aller bisher produzierten und ausgelieferten „Genius H“ und „Genius Hx“ liegt laut Hersteller bei ca. 0,2 Prozent. Nur bei der Hälfte aller zurückgesandten Geräte ist die Ursache der Beanstandung auf einen technischen Mangel zurückzuführen.
 
Vorreiter im Rauchwarnmelder-Markt
Hekatron brachte 1997 seinen ersten Rauchwarnmelder auf den Markt. Als Mitinitiator der Aktionsgemeinschaft „Rauchmelder retten Leben“ war das Unternehmen maßgeblich daran beteiligt, Rauchwarnmelder in Deutschland salonfähig zu machen.
Neben der Aufklärungsarbeit hat Hekatron durch seine aktive Mitarbeit in nationalen und internationalen Normengremien die Basis für den heute äußerst dynamischen Rauchwarnmelder- Markt geschaffen. An der Ausarbeitung der europäische Produktnorm für Rauchwarnmelder, der DIN EN 14604, und der Anwendungsnorm DIN 14676 war Hekatron maßgeblich beteiligt. Durch diese beiden Normen war es erst möglich, Einbaupflichten in den Landbauordnungen zu verankern.

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