VDKF, Bundesfachschule und BIV erstellen Fragenkatalog

Offene Fragen zur novellierten F-Gase-Verordnung


Bild: VDKF / Bundesfachschule / BIV

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Die novellierte F-Gase-Verordnung wurde am 20. Februar im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 11. März 2024 in Kraft. Die meisten Vorgaben darin müssen von Betreibern von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie den Kälte-Klima-Fachfirmen unmittelbar nach Inkrafttreten befolgt und umgesetzt werden. Einige Punkte in der Verordnung sind jedoch noch nicht endgültig geklärt.

Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF) und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik haben daher einen Fragenkatalog zur F-Gase-Verordnung erarbeitet, der auch vom Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) mitunterzeichnet wurde, und sich mit diesem an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) gewandt – verbunden mit der Bitte, die offenen Fragen in deren nächsten Konferenz am 26. Und 27. März zu klären, damit die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche eine bundesweit einheitliche und zeitnahe Auslegung der Verordnung erhält.

Die BLAC ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK). Das Gremium soll einen möglichst ländereinheitlichen Vollzug des Chemikalienrechts in Deutschland sicherstellen. Die BLAC befasst sich daher auch mit Umsetzung, Auslegung und Vollzug der F-Gase-Verordnung. U. a. werden im Schreiben an die BLAC folgende offene Aspekte in der F-Gase-Verordnung angesprochen:

  • Umsetzung von Ausnahmeregelungen in der Praxis, wenn die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen keinen Einsatz von alternativen Kältemitteln ermöglicht
  • Vorgaben für Dichtheitskontrollen an Anlagen mit HFKW/HFO-Kältemittelgemischen
  • Abgrenzung von ggf. erlaubten Umbaumaßnahmen an bestehenden Einrichtungen zu Inverkehrbringungsverboten von Neuanlagen
  • Ausnahmeregelungen für „in sich geschlossene Anlagen“ für Tiefkälte-Anwendungen
  • Kennzeichnung von Bestandsanlagen

Das vollständige Dokument können Sie über den nachfolgenden Link herunterladen.

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