Die Potentiale der Elektrifizierung von Firmenflotten

Webinar der „Power2drive Europe“

Elektrofahrzeuge werden für Unternehmen immer attraktiver. Aber die Elektromobilität ist nur dann nachhaltig, wenn der dafür eingesetzte Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Wer eigene Fahrzeugflotten betreibt, hat die Möglichkeit, den Strom direkt vor Ort zu produzieren, beispielweise mit einer eigenen Photovoltaikanlage.

Das Fahrzeugangebot nimmt stetig zu. Insgesamt sind zurzeit über 130 Modelle für die E-Auto-Prämie der Bundesregierung berechtigt, darunter PKW von BMW, Citroen, Ford, Hyundai, Kia, Mercedes, Nissan, Opel, Peugeot, Renault, Smart, Tesla und VW. Die gesamte Liste der förderbaren Autos ist unter www.bafa.de abzurufen. Zusätzlich kommen aktuell monatlich neue Modelle auf den Markt. Inzwischen gibt es in allen Preisklassen eine Vielzahl von Angeboten.

Die Kombination von E-Mobilität und PV-Anlagen kann helfen, das Lastprofil des Betriebs zu optimieren, Lastspitzen zu vermeiden und somit Kosten zu reduzieren. Außerdem lassen sich so die firmeneigenen Fahrzeugflotten kostengünstig und zu langfristig kalkulierbaren Preisen laden und leisten darüber hinaus noch einen wichtigen Beitrag für eine umfassende betriebliche Nachhaltigkeitsstrategie in Unternehmen.

Auch steuerlich und als Zuwendung für die Mitarbeiter bieten sich mit elektrifizierten Firmenflotten zahlreiche Möglichkeiten. Angestellte können steuerfrei auf dem Firmengelände laden. Sowohl Elektroautos als auch Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, egal ob Firmenwagen oder im Privatbesitz des Arbeitnehmers, können an einer Ladestation auf dem Firmengelände aufgeladen werden, ohne dass dies einen geldwerten Vorteil im Sinne des Steuerrechts darstellt.

Dies gilt auch für das Überlassen eines Ladeanschlusses beziehungsweise der Zahlung von Zuschüssen für das Laden in der heimischen Garage des Arbeitnehmers. Voraussetzung ist, dass die Vorteile zusätzlich zum geschuldeten Lohn erbracht werden. E-Dienstwagen dürfen bis 2030 nur mit 0,5 % des Listenpreises (als geldwerter Vorteil) versteuert werden – normal ist die doppelte Steuerlast.

Ein Elektro-"Smart Fortwo" als Dienstwagen müsste beispielsweise nur mit rund 100 € pro Monat versteuert werden. Ab Juli 2020 soll der staatliche Anteil an der E-Auto-Prämie für reine Elektroautos dann von 2.000 auf 4.000 € steigen – allerdings nur für E-Autos mit einem Listenpreis von bis zu 30.000 €. Für Stromer zwischen 30.000 und 60.000 € soll sich der Anteil nur auf 2.500 € erhöhen. Bei leichten Nutzfahrzeugen und Elektro-Taxis könnte die staatliche Unterstützung sogar noch höher ausfallen, bis zu 8.000 € stehen im Raum. Finanzminister Olaf Scholz will außerdem die Steueranreize verlängern, die für die Anschaffung von elektrischen Dienstwagen gelten.

Webinar zum Leitfaden „Laden von Flotten“

Am 14. November 2019 stellt Stefan Baumann, Key Account Manager von The Mobility House, den Leitfaden „Laden von Flotten“ in einem Webinar vor. Der in Kooperation mit der Fachmesse Power2drive Europe herausgegebene Leitfaden bietet einen umfassenden Einblick in das Laden von Flotten, erläutert dabei das Einmaleins der Stromnetze und Ladetechniken sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und informiert über Abrechnungsmodelle und Betriebskosten, Beschaffungskriterien und Installation.

Power2drive Europe 2020

Alle Interessierten können sich darüber hinaus vom 17. bis 19. Juni 2020 auf der Fachmesse Power2drive Europe, der internationalen Fachmesse für Elektromobilität und Ladeinfrastruktur, in München über attraktive E-Flotten-Konzepte informieren.

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