Maximalförderung liegt bei 70 % an Investitionskosten

Stiebel Eltron gibt Fördergarantie beim Heizungstausch

Ob und in welcher Höhe das eigene Vorhaben von Stiebel Eltron gefördert wird, können Interessierte innerhalb weniger Minuten über den „Fördercheck“ auf der Webseite des Herstellers herausfinden.
Bild: Stiebel Eltron

Ob und in welcher Höhe das eigene Vorhaben von Stiebel Eltron gefördert wird, können Interessierte innerhalb weniger Minuten über den „Fördercheck“ auf der Webseite des Herstellers herausfinden.
Bild: Stiebel Eltron
Hausbesitzer, die auf eine Wärmepumpe als Heizungsanlage wechseln wollen, bekommen seit Anfang des Jahres bis zu 70 % der Investitionskosten vom Staat dazu. „Die neue Förderung ist extrem attraktiv“, sagt Burkhard Max, Vertriebsgeschäftsführer des deutschen Heizungsherstellers Stiebel Eltron. „Man sollte sein Vorhaben jetzt zügig beginnen, auch wenn die Anträge offiziell erst ab Ende Februar gestellt werden können. Dabei geht man kein Risiko ein: Wir haben uns entschieden, eine Fördergarantie anzubieten – wer in seinem selbstgenutzten Einfamilienhaus einen Heizungstausch plant, dem garantieren wir die Auszahlung der Fördersumme bei Ablehnung des Förderantrags durch die KfW.“ 

Seit Anfang des Jahres gilt die neue Förderung für Wärmepumpen, geregelt in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). 30 % der Investitionssumme – im Einfamilienhaus gedeckelt auf 30.000 € – bekommt grundsätzlich jeder, der in Sachen Heizungssanierung eine Wärmepumpe einbaut. Zusätzliche 20 % werden übernommen, wenn es sich bei der alten Anlage um eine Ölheizung handelt – oder eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Dieser Bonus ist als Geschwindigkeits-Klimabonus angelegt und wird nur bis 2028 gewährt. Weitere 30 % gibt es, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen maximal 40.000 € beträgt; Und noch einmal 5 % gibt es je nach Wärmepumpenart dazu. „Rechnerisch wären also insgesamt sogar 85 % Förderung drin, doch die Maximalförderung ist auf 70 % festgelegt“, sagt Max.

Schritt für Schritt zur Förderung

Die Antragstellung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird ab dem 27. Februar 2024 möglich sein. Explizit hat der Gesetzgeber ausnahmsweise einen vorzeitigen Vorhabensbeginn zugelassen: „Da zu erwarten ist, dass zahlreiche Sanierer den Austausch angehen wollen und dann gegebenenfalls wieder nicht ausreichend Handwerkskapazitäten zur Verfügung stehen, ist unsere Empfehlung ganz klar, nicht weiter abzuwarten, sondern zügig zu starten. Dabei gehen unsere Kundinnen und Kunden kein Risiko ein: Falls ihr Förderantrag von der KfW abgelehnt wird, bekommen sie die Fördersumme von Stiebel Eltron ausbezahlt, sofern die Voraussetzungen und Bedingungen unserer Fördergarantie erfüllt sind.“

Ob und in welcher Höhe das eigene Vorhaben gefördert wird, können Interessierte innerhalb weniger Minuten online prüfen: Über den „Fördercheck“ auf der Webseite von Stiebel Eltron. „Nach positiver Prüfung erhalten Kunden per Mail die individuelle Stiebel Eltron-Fördergarantie. Die Wärmepumpen-Förderung ist damit bereits gesichert“, so Max. „Die nächsten Schritte sind dann die Auswahl eines Fachunternehmens, die Antragstellung bei der KfW – dabei hilft unser kostenloser Förderservice – sowie die Umsetzung der Maßnahme.“

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