Gebäudetechniker kritisierten geplante Osterruhe

Der BTGA hat die im Beschluss vom 22. März 2021 völlig überraschend getroffene Regelung kritisiert, wonach der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Sonnabend) 2021 einmalig als „Ruhetage“ festgelegt wurden. Zwar gab der Beschluss nicht eindeutig vor, wie diese „Ruhetagsregelung“ konkret ausgestaltet werden sollte, auf Nachfragen in der anschließenden Pressekonferenz stellte die Bundeskanzlerin jedoch klar, dass die Regelung „analog zu Sonn- und Feiertagen“ zu verstehen sei. Das hätte bedeutet, dass an diesen Tagen grundsätzlich nicht gearbeitet werden müsste und dürfte – von Ausnahmen abgesehen.

Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BTGA, fasste die Situation am Tag nach dem Beschluss zusammen: „Die aktuell mit der Covid-19-Pandemie einhergehenden Einschränkungen und finanziellen Belastungen sind für die Wirtschaft trotz zahlreicher staatlicher Unterstützungen ohnehin nur schwer zu stemmen. Die mit der Umsetzung der ‚Ruhetagsregelung‘ verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastungen bringen viele Unternehmen auch der Technischen Gebäudeausrüstung an ihr Limit.“

Unklar war vor allem, ob die Beschlussvorgaben von den Bundesländern in den Landesverordnungen einheitlich umgesetzt würden oder ob diese Umsetzung, wie so oft in der Vergangenheit, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt worden wäre. „Durch die vielen aktuell offenen Fragen wird die Baustellensteuerung für die betroffenen Unternehmen deutlich erschwert“, sagte Günther Mertz. „Außerdem ist nicht auszuschließen, dass bei Baustellen, auf denen Mitarbeiter aus verschiedenen Bundesländern arbeiten, unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen.“

Am 24. März 2021 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Osterruhe widerrufen.

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