Brandschutz | Fachartikel | 14.04.2011
Zum Brandschutzparagraphen in der MBO
Kontroverse Ansichten zum gesetzlichen Brandschutz
Ein Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) soll klarstellen, wie der § 14 (Brandschutz) der Musterbauordnung (MBO) bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten auszulegen ist. Fachleute aus den Bereichen Feuerwehr, Baubehörde, Wissenschaft und Versicherung kritisieren Teile des Grundsatzpapiers.
Nach § 14 MBO sind bauliche Anlagen „so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ Nach Ansicht der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz besteht in der Fachwelt
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