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Recht & Beruf | Rechtsprechung | 02.05.2012

Populäre Rechtsirrtümer am Bau - Teil 2

Immer Unsicherheiten mit den Sicherheiten

V ertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften sind am Bau gang und gäbe und werden meist über vorformu­lier­te Vertragsbedingungen vereinbart. Ist die vereinbarte Klausel jedoch unwirksam, kann das schmerz­hafte Folgen für den Auf­traggeber haben.

Kürzlich entschied der Bun­des­gerichtshof etwa: Die Kombination einer Ver­trags­er­füllungsbürgschaft von 10 % der Auftragssumme mit einer Bestimmung, dass Ab­schlagszahlungen in Höhe von 90 % der nachgewiesenen Leis­tungen erbracht werden, funk­tioniert nicht.

Fakten

Die klagende ARGE führt einen Klinikneubau aus. Mit den Leistungen für raumlufttechnische Anlagen beauftragt die ARGE einen

Autor: Dr. Harald Scholz Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Hamm

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Vorschau Heftinhalte 2012

  • Heft 06 / 2012

    Behagliche Wärme aus dem Abwasserkanal – Das Kinderhaus Märzwiesen in Rauenberg

    Dass für die behagliche Wärme im Neubau der Kindertagesstätte Märzwiesen das Abwasser im Kanal vor dem Gebäude herhalten muss, wirkt zunächst befremdend. Bei genauerem Hinsehen erkennt man Vorteile, die gut nachvollziehbar sind und sich auf weitere, zukünftige Projekte im In- und Ausland übertragen lassen. Im Interesse des Klimaschutzes liegt es nahe, auch Abwärme zu nutzen.

  • Heft 07- 08/2012

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