Recht & Beruf | Rechtsprechung | 02.05.2012
Populäre Rechtsirrtümer am Bau - Teil 2
Immer Unsicherheiten mit den Sicherheiten
V ertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften sind am Bau gang und gäbe und werden meist über vorformulierte Vertragsbedingungen vereinbart. Ist die vereinbarte Klausel jedoch unwirksam, kann das schmerzhafte Folgen für den Auftraggeber haben.
Fakten
Die klagende ARGE führt einen Klinikneubau aus. Mit den Leistungen für raumlufttechnische Anlagen beauftragt die ARGE einen
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