Das aktuelle Baurechtsurteil: Revisionsunterlagen
Streit um Plan- und RevisionsunterlagenMit Beendigung eines Bauvorhabens werden regelmäßig Plan- und Revisionsunterlagen (z. B. Installations- oder Verteilerpläne) übergeben. Diese verschaffen dem Auftraggeber einen Überblick, wie die ausgeführte Anlage aufgebaut ist. So können später eventuell auftretende Fehler besser lokalisiert werden; benötigt werden diese Unterlagen auch, wenn die Anlage umgebaut oder erweitert werden soll. So weit, so gut. Viel zu oft entzündet sich aber an den Revisionsunterlagen Streit. Dies muss nicht sein.
Was Revisionsunterlagen sind, definiert das Gesetz nicht. Gelegentlich helfen die technischen Regelwerke, etwa die DIN 18381 (Wasser- und Entwässerungsanlagen) oder die DIN 18379 (Lüftungsanlagen), die aber in Bezug auf konkreten Umfang und Detailgrad der zu übergebenden Unterlagen ausfüllungsbedürftig bleiben, wenn darin etwa in Bezug auf die Lüftung von Anlagenschemata und Übersichtsschaltplänen die Rede ist. Umso wichtiger ist es, gerade bei komplexen Anlagen konkrete und hinreichend detailgenaue vertragliche Absprachen zu treffen. Unabhängig von der Frage, welche Unterlagen überhaupt...
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