Das aktuelle Baurechtsurteil

Anerkannte Regeln der Technik und Herstellervorschriften

Werkunternehmer haben bekanntlich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten, und zwar auch dann, wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich so geregelt ist. Ist die VOB/B vereinbart, gilt § 4 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B, wonach der Auftrag­nehmer die anerkannten Regeln der Technik zu beachten hat.

Wird gegen allgemein an­er­kannte Regeln der Tech­nik verstoßen, hat der Auf­trag­ge­ber Mängelansprüche und – da die anerkannten Regeln den Sorg­falts­maßstab konkretisieren – ggf. auch Schadensersatzansprüche.

Was sind nun allgemein anerkannte Regeln der Technik? Die Langfassung der von der Rechtsprechung verwandten Definition lautet: Allgemein anerkannte Regeln sind diejenigen Regeln für den Entwurf und die Ausführung von Anlagen, die in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen sowie insbesondere in dem Kreis der für die Anwendung der betreffenden...

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