Zur Lage der Armaturenindustrie in Europa

EU-Verordnungen gefährden Arbeitsplätze

Die Anforderungen an die Sanitärarmaturen im Spannungsfeld zwischen europäischen und nationalen technischen Vorgaben werden immer aufwendiger, undurchschaubarer und finanziell unkalkulierbarer. Dies konstatierte die Arbeitsgemeinschaft Sanitärarmaturenindustrie im Rahmen ihrer jährlichen Pressekonferenz in Frankfurt am 30. Oktober 2019. Insbesondere die europäische Chemikalienverordnung REACH, ein aktuelles Beispiel für die Überregulierungstendenzen in der EU, erweist sich demnach als existenzielle Bedrohung für die deutsche Sanitärarmaturenindustrie. Mit ihren Verwendungsverboten, die derzeit für die Stoffe Chrom VI und Blei verhandelt werden, könnte sie ganze Industriezweige dazu veranlassen, in Länder abzuwandern, die nicht den europäischen Richtlinien folgen müssen. Die innovative und nachhaltige heimische Produktion müsste aufgegeben werden. Daher fordern die Sanitärarmaturenhersteller ein Ende der Überregulierung in der europäischen Union und stattdessen eine europäische Harmonisierungspolitik, die auf anerkannte nationale Regeln, etwa bei Materialanforderungen, zurückgreift.

Verbot von Verchromung gefährdet Arbeitsplätze

Andreas Dornbracht, Vorsitzender der VDMA-Arbeitsgemeinschaft Sanitärarmaturenindustrie (AGSI), informierte über die essentielle Bedeutung der Verchromung für Armaturen: Das Galvanikverfahren mit der Chemikalie Chrom VI bzw. Chromtrioxid sorge nicht nur für den richtigen Glanz, sondern auch für Korrosionsbeständigkeit und Abriebfestigkeit, was beides für täglich genutzte Produkte im Kontakt mit Trinkwasser unerlässlich sei. Das Verfahren der Verchromung sei seit Jahrzehnten bewährt und fester Bestandteil bei der Herstellung von Armaturen. Die Verwendung des Stoffes unterläge dabei strengen Arbeitsplatzgrenzwerten. Ist Chrom VI einmal auf die Armatur aufgebracht, sei es zwar völlig ungefährlich. Doch die Galvanik, bei der die Armatur in die als gesundheitsgefährdend eingestufte Chemikalie eingetaucht wird, könne für die Mitarbeiter eine potenzielle Gefahr darstellen. Das sei jedoch nicht der Fall, wenn der Prozess unter entsprechenden Schutzmaßnahmen abliefe, etwa computer- und robotergestützt und eingehaust, sodass der Mitarbeiter überhaupt nicht mit den Chrom VI-Bädern in Kontakt käme.

Genau dieser Produktion drohe nun das Aus, so Andreas Dornbracht weiter, denn Chrom VI wurde im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen. Seit dem 21. September 2017 darf Chromtrioxid nicht mehr verwendet werden – es sei denn es liegt ein entsprechender Zulassungsantrag des Verwenders bzw. eine Autorisierung vor. „Wenn der Europäischen Kommission kein Zulassungsantrag vorliegt, bedeutet dies das Ende der Verchromung für den jeweiligen Betrieb – insbesondere im dekorativen Bereich, bei dem es aus wirtschaftlich betrachteter Sicht überhaupt keine alternativen Stoffe gibt“, machte Andreas Dornbracht deutlich. Es sei somit „fünf nach zwölf“, denn die Konsequenz sei, dass vielen Galvanikbetrieben, vor allem den Kleineren, die Schließung drohe. Die erforderlichen Zulassungen würden sehr hohe, teilweise sechsstellige Geldsummen kosten und einen hohen Personalaufwand bedeuten. Dazu seien viele Betriebe nicht in der Lage und auch nicht bereit. Daher sei definitiv damit zu rechnen, dass die Produktionen bzw. Galvaniken ins Nicht-EU-Ausland verlagert werden. Dort bestehe kein Verwendungsverbot von Chrom VI. Die Arbeitsbedingungen in den ausländischen Galvaniken seien aber nicht bekannt.

Andreas Dornbracht beklagte stellvertretend für die deutsche Sanitärarmaturenhersteller, dass das Europäische Parlament die Abwanderung ins Ausland und den damit einhergehenden Verlust von hiesigen Arbeitsplätzen jedoch offenbar ignoriere bzw. in Kauf nehme. Denn erst im März 2019 hat das Europäische Parlament sich prinzipiell gegen weitere Sonderzulassungen von Chrom VI sowie für ein generelles Verwendungsverbot ausgesprochen. Und das beträfe sowohl unternehmenseigene als auch Lohngalvaniken, die ebenfalls in Deutschland zahlreich ansässig sind. „Europaweit sind rund 1.500 Betriebe mit knapp 20.000 Mitarbeitern im Fokus des REACH-Verbots“, konkretisierte Dornbracht.

 

Forderung nach Berücksichtigung nationaler Arbeitsplatzgrenzwerte

In Anbetracht der strengen Arbeitsschutzmaßnahmen in der deutschen Industrie forderte Andreas Dornbracht eine Berücksichtigung nationaler Arbeitsplatzgrenzwerte statt zentrale europäische Verbote aus Brüssel. Er stellte sich damit klar gegen die Thematisierung von Problemen, die hierzulande gar keine seien. Dies gelte insbesondere auch bei dem Thema Blei und seinen Grenzwerten: Hier gebe es eine Vielzahl von unterschiedlichen Verordnungen, Gesetzen und Richtlinien. Die Grenzwerte für die Abgabe von Blei an das Trinkwasser sowie die Grenzwerte für Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser lägen in den einzelnen Regulierungen teilweise um den Faktor 10 auseinander. Anhand einer Themenlandkarte zeigte Andreas Dornbracht die wesentlichen Regulierungen, mit denen sich ein Sanitärarmaturenhersteller auf nationaler und internationaler Ebene derzeit befassen muss. „Das sieht nicht nur recht unübersichtlich aus, das ist es auch“, konstatierte er und verdeutlichte, wie viel Zeit und Personal es bindet, diesen Dschungel an gesetzlichen Vorgaben zu durchdringen und zu erfüllen.

Die Sanitärarmaturenindustrie muss diese Anforderungen stets im Auge haben und unmittelbar umsetzen. „Das gefährdet auf Dauer die Innovationskraft eines jeden Unternehmens“, machte Andreas Dornbracht deutlich – und weiter: „Wenn wir uns nicht mehr mit Neuentwicklungen, sondern permanent mit den neuesten Vorhaben bzw. Vorgaben aus Brüssel befassen müssen, ist unsere Innovationskraft ernsthaft bedroht.“ Zudem bedeute die Unklarheit zwischen nationalen, europäischen und internationalen Grenzwerten bei der Verwendung von Blei in Sanitärarmaturen für jeden Hersteller eine sehr große Unsicherheit. „Wie sollen wir neue Produkte entwickeln, wenn wir nicht wissen, welche Werkstoffe künftig noch verwendet werden dürfen?“, appellierte Andreas Dornbracht an die Politik gerichtet. Auf ein Material wie Blei könne man in der Herstellung nicht gänzlich verzichten aufgrund der Zerspanbarkeit: Blei in einer Legierung mache das Material weicher und ermögliche seine Bearbeitung, ohne dass es zerbricht.

 

Wunsch an Brüssel

Andreas Dornbracht betonte, dass er und die Mitglieder überzeugte Europäer seien. Doch müsse Brüssel dafür sorgen, dass es verbindliche, rechtssichere und idealerweise harmonisierte Regelungen gebe. Denn als Unternehmen brauche man verlässliche Rahmenbedingungen und könne nicht alle paar Jahre die gesamte Produktion umstellen. Brüssel solle die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie nicht überfordern. Eine ideologiegetriebene Verbotspolitik, die unnötig die Zukunftsfähigkeit diverser europäischer Branchen und damit tausender Arbeitsplätze in ganz Europa gefährdet, lehnten die deutschen Sanitärarmaturenhersteller ab. „Wir fordern ein Ende der Überregulierung in der Europäischen Union und eine europäische Politik, die auch an die Interessen der Industrie denkt“, resümierte Dornbracht.

Nicht unerwähnt ließ er dabei auch den Wunsch nach einer stärkeren Unterstützung durch die Politik aus Deutschland. Hier habe man eine hervorragende Trinkwasserqualität, die das Umweltbundesamt regelmäßig mit der Bestnote „sehr gut“ bewerte. „Diese hohe Trinkwasserqualität wollen wir auch zukünftig sicherstellen, also im Zuge einer möglichen europäischen Harmonisierung von Hygieneanforderungen nicht etwa aufgeben, sondern im Gegenteil: in Europa verankern“, schlussfolgerte Andreas Dornbracht.

 

Industrie zwischen den Stühlen Brüssel / Berlin

Stefan Oberdörfer, Referent der Arbeitsgemeinschaft Sanitärarmaturenindustrie, machte in seinem Vortrag deutlich, welche Zerreißprobe es für die deutschen Sanitärarmaturenhersteller bedeuten würde, wenn die deutsche Trinkwasserverordnung samt ihrer Positivlisten für Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser durch EU-Vorschriften ungültig würde. Im Einzelnen zeigte er den aktuellen Stand der in Deutschland geltenden Vorschriften auf: „Im Mittelpunkt steht bei der Trinkwasserverordnung des Umweltbundesamts zum einen die Positivliste für metallene Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser, die seit 2017 verbindlich ist. Außerdem gibt es eine Liste für organische Materialien in Kontakt mit Trinkwasser, die ab 2021 verbindlich wird.“

Er verwies darauf, dass die in der Sanitärarmaturenherstellung eingesetzten Materialien auf diesen Listen stehen müssten, zumal das Umweltbundesamt (UBA) hierüber entsprechende Konformitätsnachweise verlange. Diese durchführen zu lassen, bedeute zwar unnötigen finanziellen und personellen Mehraufwand, doch die deutschen, gesetzeskonformen Markenanbieter akzeptierten diese Pflicht, insbesondere mit Blick auf Installationskomponenten von Unternehmen aus dem Ausland. Da die im VDMA organisierten Vertreter der deutschen Sanitärarmaturenindustrie die Entwicklung der verbindlichen Werkstofflisten mit zahlreichen und aufwendigen Tests begleitet haben, gehe man davon aus, dass diese UBA-Vorgaben auch weiterhin Bestand haben. Allein fünf Legierungen seien durch den VDMA in die Liste aufgenommen worden, die nachweislich trinkwasserhygienisch geeignet sind. Doch genau diese Regelung stehe nun durch die EU-Chemikalienverordnung REACH ebenfalls in Frage, erläuterte Stefan Oberdörfer.

 

Wie geht es weiter mit dem Einsatz von Blei?

Der Werkstoff Blei steht seit Mitte 2018 nun auch auf der REACH-Kandidatenstoffliste, was zur Folge haben könnte, dass seine weitere Verwendung künftig nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Stefan Oberdörfer schilderte weitere Details zum Thema Blei: „Bereits vor Jahren wurde Blei im Rahmen der sogenannten Classification Labeling Packaging-EU-Verordnung als gesundheitsgefährdend eingestuft – mit einem Grenzwert, der gerade einmal 0,3 % Blei in massiver Form – also etwa in einer Legierung zulässt.“ Würde man diesen Grenzwert im Zuge der aktuellen Entwicklungen unter REACH als Voraussetzung für die weitere Verwendung festlegen, so wäre damit die UBA-Metallpositivliste größtenteils hinfällig. Denn diese erlaube Legierungen, die bis zu 1,5 % – ja im Einzelfall sogar bis zu 3 %t – Blei enthalten dürften. Zudem gebe es noch die europäische Trinkwasserrichtlinie, berichtete Stefan Oberdörfer. Sie würde derzeit auch überarbeitet und sehe in einem ersten Neu-Entwurf vom Februar 2019 die Halbierung der Blei-Grenzwerte vor – von aktuell 10 auf 5 µg/l. „Die meisten Werkstoffe auf der UBA-Metallpositivliste würden diesen Wert jedoch nicht einhalten können und müssten in ihren Blei-Bandbreiten angepasst werden“, weiß Stefan Oberdörfer. Und dies bedeute für die Industrie, dass Werkstoffe und Produktionsprozesse erneut umgestellt werden müssten. Hierfür müsse man erst einmal alternative Legierungen identifizieren, testen und deren Zulassung beantragen. Das koste einen erheblichen Aufwand an Zeit und Geld.

Doch die Chancen stünden gut, dass es zu diesem, die deutsche Sanitärarmaturenindustrie massiv schädigenden, Schritt nicht komme: Die aktuelle Entwicklung der europäischen Trinkwasserrichtlinie stelle de facto eine Chance dar, dass die Metall-Positivliste in der EU-Gesetzgebung berücksichtigt wird. Der Europäische Rat sei in diesem Prozess bereits der Forderung der Arbeitsgemeinschaft Sanitärarmaturenindustrie gefolgt und habe sich dafür ausgesprochen, bereits vorhandene Werkstoff-Positivlisten in der Trinkwasserrichtlinie zu berücksichtigen“, berichtete Stefan Oberdörfer. Der Ansatz des Europäischen Rates gehe demnach bereits in die richtige Richtung, dennoch gestalte sich die Diskussion mit der EU-Kommission nach wie vor als schwierig.

Die deutsche Armaturenindustrie bleibe aber hartnäckig bei ihrer Forderung nach einer Harmonisierung von Werkstoffanforderungen unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen deutschen Positivlisten. „Es kann nicht gewollt sein, dass eine technologisch weltweit an der Spitze stehende Industrie seine Wettbewerbsfähigkeit an Importe aus Übersee verliert und damit die Standards der Trinkwasserhygiene in Gefahr geraten“, stellte Stefan Oberdörfer abschließend fest.

Konjunkturelle Lage: Zuversicht trotz schwierigem Fahrwasser

Nach zwei schwachen Vorjahren mit stagnierenden Umsätzen zeichne sich für die deutschen Hersteller von Sanitärarmaturen für 2019 erstmals wieder ein leichtes Umsatzplus ab, erklärte Wolfgang Burchard, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Sanitärarmaturenindustrie. Weiter führte er aus: „Im Inland legte der Umsatz im Zeitraum Januar bis August um zwei Prozent zu. Das Auslandsgeschäft wuchs um ein Prozent, so dass insgesamt ein Umsatzplus von einem Prozent erzielt wurde.“

Obwohl sich die Nachfrage in den Sommermonaten etwas abschwächte, sei der Trend weiterhin positiv – insgesamt liegen die Order bei + 4%. Denn neben der nach wie vor starken Baubranche in Deutschland, die zu einem Auftragsplus von 2 % im Zeitraum Januar bis August im Inland beitrug, werden weiterhin auch positive Impulse aus den Nachbarländern erwartet: So gingen sechs Prozent mehr Bestellungen aus dem Ausland ein, wobei der Euro-Raum mit einem Plus von 16 % hier besonders zu erwähnen ist.

Export: Europäische Nachbarländer weiterhin wichtigste Zielmärkte

Trotz der international insgesamt eher schwächelnden Konjunktur befinde sich der Export in zahlreichen europäischen Nachbarländern auf Expansionskurs, zog Wolfgang Burchard Bilanz. Dies liege beispielsweise an der florierenden Bauwirtschaft in den Niederlanden und Belgien. In Polen boome neben dem Wohnungsbau neuerdings auch der Bau hochwertiger Hotels, was zu einer erhöhten Nachfrage deutscher Sanitärarmaturen beitrage. So stieg der Export in den ersten acht Monaten dieses Jahres um 2,2 % auf insgesamt 859 Mio. €. Wie in den Vorjahren wurde dabei die Liste der Top 10 Absatzländer von Frankreich angeführt: Die Lieferungen in das Nachbarland legten um 0,6 % auf 113,4 Mio. € zu. Mit großem Abstand folgten auf Rang zwei die Niederlande mit einem Plus von 5,9 % auf 70,1 Mio €. Auf Rang drei und vier platzierten sich Polen und Österreich. Der Export nach Polen stieg in den ersten acht Monaten um 11,8 % auf 58,9 Mio. € und die Lieferungen nach Österreich wuchsen um 1,7 % auf 58,6 Mio. €.

Ungeachtet der aktuell erfreulichen Entwicklung warnte er, dass sich im Zuge der anhaltenden Konjunkturflaute die Anzeichen für ein Ende des Baubooms in Deutschland mehren und es in Europa ähnlich aussehe. So gehe das Marktforschungsnetzwerk Euroconstruct in seiner aktuellen Prognose von einem weiteren Abflachen der Wachstumskurve aus: Während die europäische Baubranche im vergangenen Jahr noch ein Plus von 3,1 % verzeichnete, wird für 2021 nur noch ein Wachstumsplus von 1,4 % erwartet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen rechne er für 2019 mit einem Umsatzwachstum von 1 bis 2 %, resümierte Wolfgang Burchard.

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