VDI-Richtlinie 2077/3.1

KWK-Anlagen richtig abrechnen

Seit November 2012 gilt die VDI-Richtlinie 2077/3.1 „Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung – Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen“. Sie bietet Rechtssicherheit für alle Betreiber von KWK-Anlagen, die nach der Heizkostenverordnung abrechnen müssen oder es sinnvollerweise wollen (siehe Infokasten).


Erzeugungskosten für Wärme abtrennen

Anders als beispielsweise eine Öl- oder Gasheizung, produzieren KWK-Anlagen sowohl Wärme (für Heizung und Warmwasser) als auch Strom (zur Eigennutzung oder Einspeisung ins Stromnetz). Laut Heizkostenverordnung dürfen Eigentümer jedoch nur die Kosten für thermische Energie auf die Hausbewohner umlegen. Die VDI-Richtlinie beschreibt Methoden, um von den gesamten Erzeugungskosten jene für Strom zu trennen. Denn für die Abrechnung sind nur die Erzeugungskosten für Wärme relevant. Im ersten Schritt müssen also die umlagefähigen Brennstoffkosten (z.B. Gaskosten) für Wärme ermittelt werden. Dafür zeigt die VDI-Richtlinie 2077/3.1 sowohl rechnerische als auch messtechnische Lösungen auf: Dabei wird unterschieden, ob die KWK-Anlage geprüft ist oder ungeprüft – also mit oder ohne herstellerunabhängigem Prüfprotokoll mit Angaben zum thermischen und elektrischen Wirkungsgrad.


Messtechnische Lösung empfohlen

Der Energiedienstleister Minol empfiehlt für KWK-Anlagen, ob geprüft oder ungeprüft, die messtechnische Lösung – ein Beispiel dafür zeigt die Grafik 1. Die Messung der einzelnen Verbrauchspositionen mit geeichten Zählern ist für alle Beteiligten einfacher nachvollziehbar. Ganz gleich, welchen Lösungsweg man wählt, jede KWK-Anlage braucht eine Mindestausstattung mit Zählern. Auch bei der rechnerischen Lösung sind zwei Zähler unerlässlich (Grafik 2): ein Gesamt-Brennstoffzähler (z. B. Gaszähler) und ein Stromzähler nach der KWK-Einheit. Je nachdem, ob die Anlage modulierend oder nicht modulierend arbeitet, ist auch ein Betriebsstundenzähler nötig. Für das Rechenverfahren muss der Betreiber Daten aus dem Anlagenbetrieb sowie den Herstellerunterlagen ermitteln und dem Abrechnungsdienstleister die umlagefähigen Brennstoffkosten übermitteln. In der Praxis ist es für Betreiber oft schwierig, diese Daten bereitzustellen. Auch das spricht dafür, die erweiterte Messausstattung einzusetzen. Die KWK-Anlage braucht dann nur ein bis zwei Zähler mehr, wie aus Grafik 1 hervorgeht. Ein Wärmezähler misst die produzierte Nutzwärme der KWK-Einheit. Je nach Anlagenaufbau kommt dazu eventuell ein Brennstoffzähler vor der KWK-Einheit oder dem Zusatzheizgerät. Die messtechnische Ausstattung muss immer individuell der KWK-Anlage angepasst werden.


Wartungskosten richtig umlegen

Außer den Brennstoffkosten sind nach der Heizkostenverordnung auch weitere Betriebskosten umlagefähig, zum Beispiel die Wartungskosten der KWK-Anlage. Die VDI-Richtlinie 2077/3.1 (www.beuth.de/de/technische-regel/vdi-2077-blatt-31/154901261) beschreibt, wie ein anlagenspezifischer Umlagefaktor für diese Betriebskosten zu berechnen ist. Wie bei den Brennstoffkosten fließt auch hier nur der thermische Anteil in die Heizkostenabrechnung ein. Die Betreiber von KWK-Anlagen schließen mit Installationsbetrieben oft sogenannte Full-Service-Verträge ab. Darin sind außer den umlagefähigen Wartungskosten auch nicht umlagefähige Kosten enthalten, etwa für Instandsetzungsarbeiten. Minol empfiehlt Betreibern separate Verträge oder Rechnungen, damit die umlagefähigen Kosten im Streitfall immer transparent nachweisbar sind.


Ronny Woschick, Technischer Support, Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG


Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 03/2011

Zum Entwurf der Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.1

Zum 1. Dezember 2010 ist ein erster Entwurf zur VDI-Richtlinie 2077/3.1 „Verbrauchskostenerfas­sung für die Technische Gebäude­ausrüstung – Ermittlung der um­lage­fähigen...

mehr
Ausgabe 03/2014

Ermittlung des Trinkwarmwasseranteils

Warmwasserabtrennung mit Wärmezählern

Über ein Drittel der in Deutsch­land verbrauchten Endenergie wird für die Wär­me­erzeugung in Immobilien genutzt. Der Verbrauch für Raumheizwärme sind seit Erlass der ersten...

mehr

VDI 2077 Blatt 3.3

Kostenaufteilung von kombinierten heiztechnischen Anlagen mit Solarunterstützung

Konventionelle heiztechnische Anlagen werden zunehmend mit Solaranlagen kombiniert oder ergänzt. Dabei unterstützt die Solaranlage die Trinkwassererwärmung und mitunter die Heizwärmeerzeugung. Bei...

mehr
Ausgabe 09/2019

VDI 4640 Blatt 2 und VDI 2077 Blatt 4

Verbrauch von RLT-Anlagen und Auslegung mit Erdwärme

VDI 4640 Blatt 2 [1] Diese Richtlinie gilt für die Ener­gie- und Medienkostenverteilung und -abrechnung von raumlufttechnischen Anlagen in Gebäude mit mehr als einer Nutzungseinheit. In ihr wird...

mehr
Ausgabe 11/2018

Das neue Richtlinienblatt VDI 2077-4

Betriebskostenabrechnung von RLT-Anlagen

Der Gebäudebetrieb verursacht einen erheblichen Energie- und Medienverbrauch. Neben der energetischen Qualität von bauphysikalischer Gebäudegestaltung und Anlagentechnik sind die Betriebsweise und...

mehr