Positionspapier des Arbeitskreises Energiespar-Contracting im VfW

Vier Maßnahmen zur Verbreitung der Effizienzdienstleistung ESC

Zum zehnjährigen Jubiläum des Arbeitskreises Energiespar-Contracting (ESC) im VfW ( www.energiecontracting.de) hat der Arbeitskreis ein Positionspapier mit vier wichtigen Maßnahmen zur weiteren Verbreitung der Effizienzdienstleistung ESC in Deutschland veröffentlicht. Das Positionspapier nennt und erläutert vier wichtige Maßnahmen zur weiteren Verbreitung der Effizienzdienstleistung ESC:

1. Sanierung und Modernisierung nur mit nachgewiesener Energieeinsparung

- Jeder Gebäudesanierung und -modernisierung sollte eine nachgewiesene Energieeinsparung zur Auflage gemacht werden. Dabei sind solche Maßnahmen und Modelle zu privilegieren, in denen die nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten garantiert wird.

2. Vereinfachung der Rahmenbedingungen

- Für die Genehmigung von Energiespar-Contracting-Projekten wird eine grundsätzliche Zustimmung bzw. Ausnahmeregelung zur Durchführung erteilt. Dies sollte auch für Kommunen gelten, die unter Finanzaufsicht stehen.

- Energiespar-Contracting wird nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingestuft und die Zahlungen an den Contractor (Vergütung) wird nicht auf den Kreditrahmen angerechnet.

- Harmonisierung und Entwicklung klarer Regelungen, wie die „Wirtschaftlichkeitsanforderung“ nach Bundeshaushaltsordnung und Landeshaushaltsordnung im Contracting-Fall nachgewiesen werden kann.

- Entwicklung von Handreichungen für die Bewertung von Energieeffizienz als Vergabekriterium, Beispielsweise könnte die Energieeffizienz über die CO₂-Einsparungen monetär bewertet werden.

- Nachgewiesene Energieeffizienz als Zuschlagskriterium im Vergaberecht stärken.

3. Benachteiligung von Energiedienstleistungen beenden

- Die bestehende Benachteiligung von Energieeinspar-Projekten für Kommunen muss beendet werden. Dies kann im Bereich der Förderung zum Beispiel dadurch gelingen, dass die Förderung dem Projekt zu Gute kommt und nicht auf den Antragsteller bezogen ist.

4. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

- Neben einer Informationsoffensive ist die öffentliche Hand aufgefordert, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden.

- Wir schlagen eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften vor.

Das komplette Positionspapier lesen Sie hier.

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