Positionspapier des Arbeitskreises Energiespar-Contracting im VfW

Vier Maßnahmen zur Verbreitung der Effizienzdienstleistung ESC

Zum zehnjährigen Jubiläum des Arbeitskreises Energiespar-Contracting (ESC) im VfW ( www.energiecontracting.de) hat der Arbeitskreis ein Positionspapier mit vier wichtigen Maßnahmen zur weiteren Verbreitung der Effizienzdienstleistung ESC in Deutschland veröffentlicht. Das Positionspapier nennt und erläutert vier wichtige Maßnahmen zur weiteren Verbreitung der Effizienzdienstleistung ESC:

1. Sanierung und Modernisierung nur mit nachgewiesener Energieeinsparung

- Jeder Gebäudesanierung und -modernisierung sollte eine nachgewiesene Energieeinsparung zur Auflage gemacht werden. Dabei sind solche Maßnahmen und Modelle zu privilegieren, in denen die nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten garantiert wird.

2. Vereinfachung der Rahmenbedingungen

- Für die Genehmigung von Energiespar-Contracting-Projekten wird eine grundsätzliche Zustimmung bzw. Ausnahmeregelung zur Durchführung erteilt. Dies sollte auch für Kommunen gelten, die unter Finanzaufsicht stehen.

- Energiespar-Contracting wird nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingestuft und die Zahlungen an den Contractor (Vergütung) wird nicht auf den Kreditrahmen angerechnet.

- Harmonisierung und Entwicklung klarer Regelungen, wie die „Wirtschaftlichkeitsanforderung“ nach Bundeshaushaltsordnung und Landeshaushaltsordnung im Contracting-Fall nachgewiesen werden kann.

- Entwicklung von Handreichungen für die Bewertung von Energieeffizienz als Vergabekriterium, Beispielsweise könnte die Energieeffizienz über die CO₂-Einsparungen monetär bewertet werden.

- Nachgewiesene Energieeffizienz als Zuschlagskriterium im Vergaberecht stärken.

3. Benachteiligung von Energiedienstleistungen beenden

- Die bestehende Benachteiligung von Energieeinspar-Projekten für Kommunen muss beendet werden. Dies kann im Bereich der Förderung zum Beispiel dadurch gelingen, dass die Förderung dem Projekt zu Gute kommt und nicht auf den Antragsteller bezogen ist.

4. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

- Neben einer Informationsoffensive ist die öffentliche Hand aufgefordert, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden.

- Wir schlagen eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften vor.

Das komplette Positionspapier lesen Sie hier.

Thematisch passende Artikel:

Herbsttagung 2014 des Arbeitskreis Einspar-Contracting

Standortbestimmung im Zeichen des NAPE

Auf seiner Herbsttagung am 26. und 27. November 2014 in Hannover hat sich der Arbeitskreis Einspar-Contracting im VfW e.V. (www.einsparcontracting.eu) intensiv mit den Marktveränderungen und daraus...

mehr

Aktualisierte Ausschreibungshilfen für Contracting-Projekte

Unterlagen des VfW

Die auf den Internetseiten des VfW bereitgestellten Ausschreibungshilfen wurden der aktuellen Fassung der VOL/A angepasst und können über www.energiecontracting.de angefordert werden. Der VfW...

mehr

VfW-Marktzahlen 2014

Contractingmarkt mit gebremstem Wachstum

Die jährliche Erhebung des VfW unter den Mitgliedsunternehmen, die Contracting-Dienstleistungen anbieten und ca. 60 % der Marktteilnehmer repräsentieren, hat ein weiteres, jedoch geringeres Wachstum...

mehr

Energiespar-Contracting

Mehr Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden

§ 3 Abs. 3 des Energiedienstleistungs-Gesetzes weist dem Öffentlichen Sektor bei der Verbesserung der Energieeffizienz eine besondere Vorbildfunktion zu. Zwar hat der öffentliche Sektor einen...

mehr

Aktualisierte Ausschreibungsleitfaden und Ausschreibungsmuster

Bei Aufträgen der öffentlichen Hand besteht in der Regel eine Ausschreibungspflicht. Diese wird seitens der Kommunen und des Bundes in Bezug auf Energiedienstleistungen als kompliziert und...

mehr