GTÜ fordert Überprüfung von Trinkwasserinstallationen in öffentlichen Gebäuden

Die jüngste Legionellen-Infektionen im Raum Ulm/Neu-Ulm (Anfang 2010) mit fünf Toten und über 60 Infizierten zeigt, dass mangelnde Wasserhygiene eine oft unterschätzte Gefahr darstellt. Dabei droht nicht allein Gefahr von unzureichend gewarteten Kühlanlagen und Kühltürmen großer Betriebe, sondern auch bei Hausinstallationen. Denn steht Wasser längere Zeit in Trinkwasserleitungen, besteht das Risiko krankheitserregender Keimbildung – es können sich Legionellen ansiedeln. Laut Angaben des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erkranken deutschlandweit jährlich 6000 bis 10.000 Menschen an einer Legionellen-Infektion, etwa 1000 bis 2000 sterben. „Dies sind nur die statistisch erfassten Zahlen“, erklärt Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. „Die Dunkelziffer liegt höher.“

 

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts („Capnetz" www.capnetz.de ) stellen die größten Gefahrenquellen Privathaushalte mit knapp 47 % und Hotels mit rund 30 % dar. Sie werden mit knapp 21 % von Krankenhäusern und Pflegeheimen gefolgt.

„Man kann davon ausgehen, dass alte Leitungssysteme in 60 bis 70 % der Fälle die Ursache für eine mangelhafter Wasserqualität sind“, so Günther Kirsten, Bundesfachbereichsleiter für Technische Gebäudeausrüstung (TGA). „Daher empfiehlt die GTÜ dringend die flächendeckende Überprüfung von Trinkwasser-Installationen in öffentlichen Gebäuden – insbesondere in Hochrisikobereichen wie Krankenhäusern und Altenpflegestätten.“ Gegenwärtig sieht lediglich der Entwurf einer Novelle zur Trinkwasserverordnung mikrobiologische Untersuchungen für Trinkwasser-Installationen öffentlicher Gebäude vor.


Der Bundesfachbereichsleiter des b.v.s. für TGA und die GTÜ raten, dass bei festgestelltem Legionellenbefall in bestehenden Gebäuden und bei Neubauten öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Sachverständige für Technische Gebäudeausrüstung den regel- und bedarfsgerechten Bau der Trinkwasserinstallation überprüfen und sicherstellen sollten, um mikrobakterielle Kontamination des Trinkwassers durch Legionellen zu verhindern. In Bestandsbauten sollten generell die Rohrleitungsanlagen nach den derzeit anerkannten Regeln der Technik umgebaut werden. Ein Bestandsschutz für bestehende Anlagen gibt es nicht.

Als erste präventive Maßnahme sollten Hygienespülanlagen eingebaut werden, welche die Trinkwasserrohrleitungen in zuvor festgelegten Zeitabständen durchspülen und so Stagnation in Rohrleitungsanlagen verhindern. Bei öffentlichen Gebäuden und Industriegebäuden, die über nasse Feuerlöschrohrleitungssysteme und Sprinkleranlagen verfügen, plädiert die GTÜ hingegen für die konsequente Umsetzung der vorgeschriebenen Trennung zwischen Trink- und Löschwasser über einen „freien Auslauf“ und für die Haftung der Betreiber im Falle von Nachlässigkeit.

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