Hansa prüft juristische Möglichkeiten gegen Bußgeld

Die Europäische Kommission hat gegen 17 Unternehmen der Sanitär-Branche wegen kartellrechtlicher Verstöße Geldbußen in Höhe von EUR 622 Mio. in sechs EU-Ländern Deutschland, Österreich, Italien, Belgien, Frankreich und Niederlande verhängt. Das Ermittlungsverfahren war bereits im Jahr 2004 eingeleitet worden.
 
Von dem Ermittlungsverfahren war auch die Hansa Metallwerke AG betroffen. Der betreffende Bußgeldbescheid lautet auf EUR 14,8 Mio.
 
Die Begründung für die Geldbuße liege dem Vorstand der Hansa Metallwerke AG noch nicht vor, teilt das Unternehmen in einer Pressemitteilung mit. Dem Vernehmen nach stütze sich die EU-Kommission auf die von ihr entwickelten Bußgeldleitlinien, die durch den Europäischen Gerichtshof noch nicht geprüft wurden. Diesen Leitlinien stünden erhebliche europarechtliche Bedenken entgegen, weil sie die kleinen und mittleren Unternehmen zugunsten von Großunternehmen unverhältnismäßig stark belaste. Der Vorstand der Hansa Metallwerke AG werde daher nach Eingang der Begründung eingehend prüfen, ob er sich gegen den Bußgeldbescheid zur Wehr setzen und Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben werde.
 
Unabhängig vom Ausgang eines etwaigen Klageverfahrens würde die Geldbuße die Ertragslage des Unternehmens nicht nachteilig beeinflussen, da die Hansa Metallwerke AG für diesbezügliche Risiken bereits in früheren Jahresabschlüssen durch Bildung auskömmlicher Rückstellungen Vorsorge getragen habe. Auch die Finanzierung der Geldbuße sei seit geraumer Zeit gesichert.

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