Erneut Änderungen bei Förderung effizienter Heizsysteme

Zum wiederholten Mal in diesem Jahr ändert sich die Förderung effizienter Heiztechnik: Zum 1. September 2010 gelten wesentliche Einschnitte beim KfW- Programm „Energieeffizient Sanieren. Als Grund gibt die KfW Bankengruppe die erheblich gestiegene Nachfrage nach den knappen Fördermitteln an. Der BDH befürchtet, dass Markt und Investoren durch die unsteten Förderkonditionen verunsichert werden. „Damit Förderprogramme nachhaltig wirken können, brauchen wir mehr Verlässlichkeit“, betont BDH-Hauptgeschäftsführer Andreas Lücke.
 
Die Umstellungen im Programm „Energieeffizient Sanieren“ wurden notwendig, weil die verfügbaren Mittel gegenüber 2009 nahezu halbiert wurden: Standen in 2009 noch 2,02 Mrd. € zur Verfügung, sind es im laufenden Jahr nur noch 1,3 Mrd. €. 2011 werden es nur noch 437 Mio. € sein. „Derart reduzierte Programme werden kaum noch Schlagkraft haben“, ist Andreas Lücke überzeugt. Und weiter: „Ohne Anreize für private Investoren, ihre Häuser zu modernisieren, werden sich die Klimaschutzziele der Bundesregierung nur schwerlich erreichen lassen.“
 
Rund 18,4 Mrd. € an privaten Investitionen löste das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm im vergangenen Jahr aus – und erwies sich damit als Job- und Konjunkturmotor.  Jetzt hat die KfW erhebliche Umstellungen vorgenommen, damit die knappen Fördermittel bis zum Ende des Jahres reichen:
 
Im erfolgreichen Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird die Förderung von Einzelmaßnahmen (Nr. 152/430) zum 1. September 2010 eingestellt bzw. verlagert sich – entsprechend angepasst – auf das Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Nr. 141). Nicht mehr gefördert werden zudem Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung sowie zum Austausch von Nachtspeicheröfen (Nr. 431).
 
Auch im KfW-Programm „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ gibt es Änderungen: Die Vor-Ort-Kontrolle des energetischen Niveaus (Nr. 151–154, 157, 430, 431) wird künftig direkt mit dem Endkreditnehmer abgestimmt. Gleiches gilt für die Überprüfung der Berechnungsunterlagen zur Förderung der KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 (Nr. 151,153, 430).
 
Bereits seit dem 17. August 2010 greifen zudem neue Zinssätze für die Programme „Effizienzhaus“ (Programm-Nr. 151), „Einzelmaßnahmen“ (Nr. 152), „Kommunen“ (Nr. 218) und „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Nr. 157. Die neuen Förderkonditionen der KfW sind unter www.kfw-foerderbank.de abrufbar.

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