Blossom-ic-Regelungssystem entspricht GEG und BEG EM

Digitaler hydraulischer Abgleich gleichwertig mit Verfahren B

Das Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden (iTG) hat bestätigt, dass das Blossom-ic-Regelungssystem für den adaptiven digitalen hydraulischen Abgleich bei Verwendung in Bestandsgebäuden „mindestens vergleichbar mit einem konventionellen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B“ ist. Damit entspricht das Blossom-ic System den Anforderungen des GEG und BEG EM und ist förderfähig.

Das iTG hat die Gleichwertigkeit des blossom-ic Systems zu Verfahren B in Bestandsgebäuden bestätigt.
Bild: Blossom-ic

Das iTG hat die Gleichwertigkeit des blossom-ic Systems zu Verfahren B in Bestandsgebäuden bestätigt.
Bild: Blossom-ic
Das im Mai 2024 ausgestellte Zertifikat bezieht sich auf das „Avalon+“-System zur Heizkörpersteuerung in Ein- und Zweirohrheizungsanlagen sowie das „Hera+“-System zur Steuerung von Fußbodenheizungen. Wie das iTG nun bestätigt hat, sind beide Systeme in Bestandsgebäuden förderfähig. Bei Verfahren B erfolgt eine überschlägige Berechnung der Heizwassermenge der einzelnen Heizkreise, basierend auf der Heizlastermittlung nach DIN 12831.

Automatische Anpassung

Beim Blossom-ic Verfahren wird der hydraulische Abgleich nach eigenen Angaben ohne großen Aufwand vorgenommen: Lediglich die zentrale Steuereinheit mit intelligenter Software, das sogenannte Gateway, muss angeschlossen werden. Anschließend werden die Unternehmenskomponenten installiert und auf dem Gateway registriert. Das System gleicht die Heizungsanlage dann permanent vollautomatisch hydraulisch ab und soll somit eine optimale Hydraulik im Heizungsrohrleitungsnetz gewährleisten – unabhängig davon, ob es sich um eine Einrohr-, Zweirohr- oder Flächenheizung handelt. Eine generelle Einzelraumberechnung entfällt, da dies der Algorithmus übernimmt. Die Ausnahme: Sollte das System eine Unterdimensionierung oder einen Defekt eines Heizkörpers detektieren, muss für diesen Raum die Heizlast berechnet werden.

Die Gebäudeheizlast muss auch bei der Verwendung der Blossom-ic Systeme im Bestand ermittelt werden. Das ist notwendig, um den Volumenstrom der Pumpe bzw. die Leistung des Wärmeerzeugers, insofern dieser getauscht wird, zu ermitteln. Eine Differenzdruck-Berechnung wird nicht gefordert, da sich dieser bei Hocheffizienzpumpen automatisch einstellt. Auch die Schätzung der Heizlast aus Wärmemengenmessungen oder Verbrauchsdaten ist ein nach DIN/TS 12831-1 zugelassenes Verfahren (s. Abschnitt 7 der DIN/TS 12831-1).

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