Technisches Monitoring – praxisgerechte Anwendung

Komplexität in der Baubranche nimmt zu

Technisches Monitoring (TMon) ist gut und wichtig, um eine optimale Gebäudetechnik zu gewährleisten und hohe Energiestandards nachhaltig zu etablieren. Aber auch zur Umsetzung von TMon und den Empfehlungen des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (kurz: AMEV) gibt es kritische Stimmen. Die Autoren des folgenden Beitrags geben ihre Sicht der Sachlage wieder und beleuchten zentrale Aspekte, um sie einer kritischen Prüfung zu unterziehen und alternative Lösungsvorschläge aufzuzeigen.

Die Herausforderungen und die Vielschichtigkeit in der Baubranche nehmen weltweit zu. Allein von 2021 bis 2023 die Anzahl der beteiligten Unternehmen pro Bauprojekt laut aktuellem Smino-Report [1] um 30 %. Auch die Anzahl der beteiligten Mitarbeiter pro Projekt erhöhte sich von 2019 bis 2023 um 66 %. Für den neuen Report wurden rund sechs Studien analysiert und aggregiert, die diesen Trend in der Branche widerspiegeln. Demnach gilt die wachsende Komplexität und Vernetztheit in der Baubranche als große Herausforderung, für die Lösungen gefragt sind. Der Technikanteil an den gesamten Baukosten wird immer größer und die Abhängigkeiten der einzelnen Gewerke immer komplizierter. Die Qualität der fertiggestellten Gebäude und deren gebäudetechnischen Anlagen entspricht oft nicht den Erwartungen und Planungszielen von Bauherren, Betreibern und Nutzern. Deshalb sind neue Leistungsbilder und Methoden für Qualitätsmanagement-Services (QM-S) entstanden, wie z. B.

AMEV-Empfehlung 158 „Technisches Monitoring“ 2025 (TMon) [2]

VDI 6041 Technischen Monitoring [3] (Bild 1)

VDI 6039 Inbetriebnahmemanagement [4]

Energetische Inspektionen (GEG) [5], [6]

Zu diesem Thema gibt es ein Forschungsprojekt zur wissenschaftlichen Evaluierung von Leistungen zum Technischen Monitoring, Inbetriebnahmemanagement und anderen Qualitätsmanagement-Services vom Steinbeis-Innovationszentrum energieplus, der Hochschule Biberach und der TU Braunschweig (www.qualitätsmanagement-für-gebäude.de). Hier sollen u. a. folgende Fragen beantwortet werden:

Welche Leistungen werden in der Praxis angeboten?

Mit welchen Methoden und Werkzeugen werden die Leistungen umgesetzt?

Wie, wo und in welcher Form werden QM-S in übliche Planungsprozesse integriert, wie werden sie abgegrenzt?

Welche Qualitätsdefizite werden in Gebäuden identifiziert? Wurden sie abgestellt?

Tragen die Leistungen erfolgreich zur Verbesserung der Gebäudeperformance bei? Sind die Leistungen wirtschaftlich?

Welche Hemmnisse und Motivationen bestehen bei der ­Umsetzung?

Grundlage der Bewertung bilden die vorgeschlagenen Leistungsbilder von AMEV und VDI und deren Anwendung in der Praxis. Demnach solle eine unabhängige Prüfinstanz geschaffen werden, welche schon in den frühen Planungsphasen dem Bauherrn helfen soll, Planungsfehler und Ausführungsmängel zu erkennen. Das verkompliziert nach unserer Auffassung die Planung enorm und verwischt die Verantwortlichkeiten.

So stellen sich folgende Fragen:

Was ist, wenn der Verantwortliche für Technisches Monitoring Planungs- und Ausführungsmängel nicht erkennt? Bleibt der Planer in der Hauptverantwortung? Welche Verantwortung trägt dann der Verantwortliche für das Monitoring?

Wo ist die Leistungsgrenze zur beauftragten Bauüberwachung LP 8? Gibt es hier eine Doppelhonorierung?

Sollen die vom TMon erkannten Planungs- und Ausführungsmängel als solche auch bei den beauftragten Planern und Firmen geltend gemacht werden, durch wen?

Welche fachlichen Aufgaben haben dann noch der Projektsteuerer und die Bauverwaltung?

Noch komplizierter wird der Planungsablauf, wenn man berücksichtigt, dass weitere „Spezialisten“, wie die Inbetriebnahmemanager, die Verantwortlichen für die Prüfung der ­Gesamtsicherungskonzepte (Brandfallmatrix, Vollprobetest, wie z. B. Wiederanlaufen der TGA-Anlagen nach Netzausfall) und die Sachverständigen, die ebenfalls frühzeitig in die Planung eingebunden werden sollen, tätig werden.

Wäre es nicht besser TMon als Optimierungsleistung im Sinne einer Feinparametrierung nach der VOB-Abnahme im realen Betrieb für einen längeren Zeitraum (z. B. min. 2 Jahre oder sogar bis zum Ende des Gewährleistungszeitraums) zu verstehen. Sollte nicht zuerst versucht werden, in bestehenden Regelwerken, wie HOAI und VOB die Leistungsbilder besser zu definieren? Die Verantwortungsbereiche der Planer und der Ausführungsfirmen sollten eindeutig festgelegt bleiben.

In der AMEV-Empfehlung 158 [2] und der VDI 6041- [3] wird versucht schlechten Planungs- und Ausführungsleistungen entgegenzuwirken, weil die bisherigen Prüfinstanzen diese Aufgaben vermutlich nicht zufriedenstellend erfüllt haben, weil:

Projektsteuerer, die gewünschte und erforderliche Fachkompetenz nicht aufweisen, wie sie aber oft vertraglich gefordert wird

die Bauverwaltungen personell unterbesetzt sind oder nicht mehr die erforderliche Fachkompetenz besitzen.

Erfahrungen bei durchgeführten TMon wie auch erste Auswertungen des Forschungsprojektes zeigen, dass die im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen festgestellten Mängel überwiegend klassische Ausführungsmängel sind. Die durch ein frühes Einsetzen des TMon nicht hätten verhindert werden können.

Im Gegensatz zu den Lösungen in VDI 6041 [3] und VDI 6039 [4] wird von uns ein anderer Weg vorgeschlagen:

vorhandene Regelwerke (VOB, Teil C, HOAI, RbBau, DIN EN 12599 u. a.) ergänzen und verbessern,

Verantwortlichkeiten nicht verwässern,

TMon sollte erst in der LP 9 bzw. in einer neuen LP 10 als zusätzliche Leistung, wie es auch in der amerikanischen Planungspraxis im sogenannten Commissioning [7] [8] praktiziert wird, einsetzen,

der Zeitraum sollte sich mindestens über den Gewährleistungszeitraum erstrecken.

Planer, Projektsteuerer, Ausführungsbetriebe, Sachverständige sollten eine mangelfreie Leistung sicherstellen und Verantwortung im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtung tragen. Weil sie es möglicherweise nicht schaffen, sollte nicht parallel noch ein weiterer Kontrolleur geschaffen werden, der sich zusätzlich in die Gesamtthematik einarbeiten muss und dafür auch wieder honoriert werden muss. Projektsteuerer, Bauamt und Sachverständige prüfen in der Regel schon die Leistungserfüllung. Wer ist hier für die mangelfreie Leistung dann noch verantwortlich? Deshalb erscheint es sinnvoller, nach Abschluss aller Baumaßnahmen für einen Zeitraum, der sich minimal über die Gewährleistungszeit erstrecken sollte, im Rahmen des TMon, Mängel aufzudecken und eindeutig den Verantwortlichen zuzuweisen.

Schon 2015 wurde auf diese Problematik hingewiesen [8]. Es wird vorgeschlagen im Rahmen des Forschungsvorhabens auch die Praxistauglichkeit der vorgeschlagenen Herangehensweise von AMEV und VDI zu bewerten. Der von den Verfassern dieses Artikels verfolgte Ansatz würde nicht nur die Verantwortlichkeiten klarer definieren, sondern auch die Effizienz in der Fehlersuche und -behebung steigern.

Durch die gezielte Integration des Monitorings nach Abschluss der Bauphase könnten systematische Schwachstellen besser identifiziert und nachhaltig behoben werden. Dies würde zu einer deutlich verbesserten Qualität der Anlagen führen. Dabei sollte der Fokus darauf liegen, bestehende Strukturen zu optimieren und den Einsatz von Ressourcen so zu steuern, dass sie dem Ziel einer mangelfreien Leistung effizient dienen. Dieser Weg könnte dazu beitragen, die Akzeptanz und Umsetzung von TMon als wertvolle Ergänzung zu fördern.

Langfristig könnte dies dazu führen, dass sich neue Standards entwickeln, die nicht nur in Deutschland, sondern auch international Anerkennung finden. Die Integration von TMon in eine mögliche LP 10 und die Verlängerung des Monitoring-Zeitraums über die Gewährleistungsphase hinaus, könnten beispielhaft für eine nachhaltigere und effizientere Bauplanung und Ausführung sein. Um dies zu erreichen, sollten Forschung und Diskussionen zu diesem Thema weiter gefördert werden, so dass nicht nur die technische Machbarkeit, sondern auch die ökonomischen und organisatorischen Aspekte umfassend beleuchtet werden.

Literatur

Smino-Report, 2024

AMEV Empfehlung 158 „Technisches Monitoring“ 2025

VDI 6041- Facility Management – Technisches Monitoring von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen, 07-2017, Beuth-Verlag GmbH, Berlin

VDI 6039 Facility-Management Inbetriebnahmemanagement für Gebäude-Methoden und Vorgehensweisen für gebäudetechnische Anlagen 06-2011, Bestätigt: 2019, Beuth Verlag GmbH, Berlin

GEG 2020: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden; 08/2020, geänd. 10/2023

Trogisch, A, Mai, R.: Energetische Inspektion in der Technischen Gebäudeausrüstung, 2022, 2. Auflage, ITM InnoTech Medien GmbH; Kleinaitringen

Trogisch, A.; Dose, St.; Kappler, A.: Planungs- und Qualitätsmanagement von RLT-Anlagen – Leitfaden für die Planungspraxis. 1. Auflage, VDE-Verlag, 2010.

Trogisch, A.: Bemerkungen zur Projektplanung – Monitoring; 2015; GI – Gesundheitsingenieur, H. 1, S. 372 – 375

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