Zur Ausbildungsdauer von Berufen

Ist eine verbindliche Begrenzung auf drei Jahre sinnvoll?

Gemäß Beschluss des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sollen neue bzw. neu gestaltete Ausbildungsverordnungen mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren zukünftig nur noch in einer fünfjährigen Erprobungsphase erlassen oder direkt auf drei Jahre abgestuft werden. In vielen Fällen würde dies jedoch mit einem Qualitätsverlust der eigenen Nachwuchskräfte einhergehen.

Die gesetzliche Regelausbildungsdauer in Deutschland ist in § 5 des Berufsbildungsgesetzes und § 26 der Hand­werks­ordnung festgelegt und soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen. Abweichungen von dieser gesetzlichen Regelung dürfen sich demnach nur auf begründete Ausnahmefälle beschränken. Bei der Festlegung der Ausbildungsdauer wurden die Kriterien in der Vergangenheit meist flexibel gehandhabt. Es wurde also in Einzelfällen von der Sollvorgabe einer maximalen Ausbildungsdauer abgewichen und ein Zeitraum von dreieinhalb Jahren verordnet, wenn dies angesichts der...

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