Was darf Energiesparen kosten?

Die Notwendigkeit des Einsparens von Energie ist zum omnipräsenten Thema geworden, dem sich nicht nur in Europa niemand entziehen kann. Die treibenden Kräfte sind dabei der Schutz des Klimas und der nachhaltige Umgang mit Rohstoffen. Vorrangig bedeutet dies eine Verringerung des Verbrauchs und damit der Freisetzung von Treibhausgasen in die Umwelt sowie die Abwendung von den derzeit verwendeten fossilen Energieträgern.

Nach den Ereignissen in Fukushima ist der Ausstieg aus der Atomenergie politisch beschlossen, auch unter der Prämisse, dass die zunehmend benötigte elektrische Energie, beispielsweise zur Bedarfsdeckung der wachsenden Elektromobilität, nun anderweitig erzeugt werden muss. Vorgesehen ist dazu der Bau neuer Gas- und Kohlekraftwerke, deren Betrieb zwangsläufig zu einer weiteren Belastung der Atmosphäre beitragen wird. Oder der Ausbau von PV-, Windkraft- oder Wasserkraftanlagen, in dessen Folge eine Erweiterung der verfügbaren Stromnetze unabdingbar ist.

Fossile Energieträger sind endlich verfügbar, werden somit absehbar teurer. Das kann jeder Kraftfahrer täglich an der Zapfsäule verfolgen. Der Anlagen- und Netzausbau im Strombereich wird teilweise durch die gerade erst deutlich gestiegene Ökoabgabe auf den Strompreis gedeckt. Diesen Preissteigerungen kann grundlegend auf zwei Wegen begegnet werden. Zum Einen durch die effizientere Nutzung der vorhandenen Energie, zum Anderen durch die Verringerung des Bedarfs.

Der Umweltwissenschaftler und Klimaexperte Prof. Ernst Ulrich von Weizsäcker bindet die Energiepreissteigerung an die Steigerung der Energieproduktivität und zeigt, dass, wenn beides im Einklang steht, die Energiewende jetzt und heute auch ohne Einschränkung des Lebensstandards möglich ist. Gerne weist er auf parallele Entwicklungen im Verlauf der industriellen Revolution bezüglich der Arbeitsproduktivität und der Kosten für Arbeit hin.

Bezogen auf den Gebäudesektor sind für beide Bereiche, also Bedarf und Verbrauch, gesetzliche Anforderungen formuliert. Die EnEV macht Vorgaben zur energetischen Qualität von Gebäude­hülle und Anlagentechnik, das EEWärmeG regelt den Einsatz erneuerbarer Energieträger zur Konditionierung von Gebäuden und zur Erwärmung von Trinkwasser. Würden diese Vorgaben von den Bürgern ernst genommen und Verstöße dagegen durch die Behörden mit den vorgesehenen Bußgeldern geahndet, wären heute zweifellos mehr als nur ca. 2 % der nach EnEV §12 tat­sächlich energetisch zu inspizierenden Klimaanlagen bereits untersucht. Die konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorgaben würde Nutzer von Anlagentechnik zu wirtschaftlich umsetzbaren Sanierungsmaßnahmen veranlassen. Das Ergebnis wäre eine deutliche Verringerung von C02-Ausstoß und Energiekosten.

Wer nicht für einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt und den vorhandenen Ressourcen sorgt, verschiebt die notwendige Problemlösung und auch die zweifelsfrei entstehenden Kosten dafür auf nachfolgende Generationen. Dann allerdings werden diese ungleich größer sein und die Entwicklung der gesamten Gesellschaft nachhaltig negativ beeinflussen. Die zu schulternden finanziellen Lasten, einschließlich möglicher handfester Verteil­kämpfe um noch verbliebene Energieträger, könnten dann den Frieden bedrohen und sind heute nicht einmal ansatzweise abschätzbar.

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