Verpflichtung zur Prüfung von Vorarbeiten

Vielfach kann ein Auftrag erst ausgeführt werden, wenn von einem anderen Unternehmer die notwendigen Vorarbeiten durchgeführt worden sind. Gegebenenfalls ist es für den zweiten Unternehmer erforderlich, die vorangegangene Werkleistung des anderen zu prüfen und mögliche Bedenken gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen.

Der Rahmen der Prüfungs- und Hinweispflicht und ihre Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, wie sie sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls darstellt. Was hiernach zu fordern ist, bestimmt sich in erster Linie durch das vom Unternehmer zu erwartende...

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