Zur Frist für die Erstbeprobung

Verlängerte Prüfintervalle

Für die Kontrolle der Trinkwasserqualität in Mehrfamilienhäusern gelten neue Fristen und Pflichten. Darauf weist der Energiedienstleister ista (www.ista.de) anlässlich der Veröffentlichung der zweiten Novelle der Trinkwasserverordnung im Bundesgesetzblatt hin.

Wichtigste Veränderung gegenüber der Vorgängerversion ist eine Verschiebung des Stichtags für die Erstbeprobung vom 31. Oktober 2012 auf den 31. De­zem­ber 2013 – u.a. aufgrund knapper Prüf- und Analysekapazitäten. Vermieter und Verwalter, die ihrer Untersuchungspflicht noch nicht nachgekommen sind, müssen dabei kein Bußgeld befürchten....

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