Zur Kontrolle von Heizöltanks

Verabschiedung der AwSV im Bundesrat

Der Bundesrat hat am 23. Mai 2014 die AwSV (Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen) verabschiedet. Damit steht der endgültigen Umsetzung dieser für den Gewässerschutz wichtigen bundesein­heit­lichen Verordnung nichts mehr im Wege; auch wenn wahrscheinlich eine nochmalige Notifizierung durch die EG in Brüssel notwendig ist, erst danach ist eine end­gültige Verabschiedung im Kabinett möglich. Mit einem Inkrafttreten kann zum Jahreswechsel 2014/2015 ge­rechnet werden.

Für die Heizungsbranche und spe­ziell die Lagerung von Heizöl EL wur­den einige wichtige Inhalte der Ver­ord­nung zusammengestellt, die weit­ge­hend der bekannten Vorlage ent­spre­chen. Klarstellungen gab es im Be­reich der Gütegemeinschaften und Sach­ver­ständigenorganisationen, Ände­run­gen und Ergänzungen im Be­reich der An­lagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersäften, die end­gültig in den Bereich der AwSV fallen und damit auch fachbetriebspflich­tig werden. Die Pflicht, Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen (HVA) durch Fachbetriebe durchzuführen, wird generell verschärft. Im gesamten Bundesgebiet gilt die Fachbetriebspflicht für HVA ab 1000 l – sowohl bei Neuerrichtung als auch bei wesentlichen Änderungen und Instandsetzungen. An die Sachverständigen, Organisationen bzw. Gütegemein­schaften und die Zulassung von Fachbetrieben nach WHG und AwSV 62 werden höhere Anforderungen gestellt.

Die Überprüfung von bestehenden B-Anlagen, das sind alle Anlagen zwischen 1000 und 10 000 l, die oberirdisch (im Keller) aufgestellt sind, wurde zwar vorgeschlagen, aber nicht umgesetzt. Der Verzicht des Verordnungsgebers auf die regelmäßige Überprüfung aller Lageranlagen für Heizöl darf weder Heizungsfachbetrieb noch Betreiber in einer falschen Sicherheit wiegen, denn der ordnungsgemäße Zustand der Heizölverbraucheranlage und speziell der Tankanlage sowie des Sekundärschutzes (meist der bauseitige Auffangraum) muss sichergestellt sein. Verstöße gegen Vorschriften der AwSV sind Ordnungswidrigkeiten und werden entsprechend bestraft, die Pflicht zur Meldung von Störfällen wird in der AwSV klar geregelt.

Das Unternehmen Dehoust bietet zum Themenkomplex im zweiten Halbjahr 2014 Schulungen () an.

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