Urlaubsrecht – BAG folgt fragwürdigerEntscheidung des EuGH
Sind Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum erkrankt, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Gewährung des Urlaubs, der während der Langzeiterkrankung vom Arbeitnehmer nicht genommen werden konnte. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen wurde bis zum 31. März des Folgejahres nicht genommener Urlaub auch bei andauernder Langzeiterkrankung nicht mehr berücksichtigt.
Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 20. Januar 2009 entschieden, dass Urlaub nur dann am 31. März des Folgejahres verfallen darf, wenn der Arbeitnehmer auch tatsächlich die Möglichkeit hatte, diesen...
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