Sonderförderung für Heizkörperthermostatventile

Die KfW hat am 1. April 2009 mit dem Förderprogramm 431 unter dem Titel „Sonderförderung – Ener­gie­effizient Sanieren“ ein Programm für den Bereich „Wärmeverteilung“ aufgelegt, das explizit die Erneuerung von Kom­ponenten der Einzelraumregelung staatlich unterstützt. Gefördert werden u.a. folgende Maßnahmen an Wohngebäuden:

Die Optimierung der Wärme­ver­teilung mit einem Zuschuss in Höhe von 25 % der Kosten für die Optimierung Austausch alter Ther­mos­tatköpfe gegen moderne, energieeffiziente Varianten (als so genannte gering investive Maßnahme be­sonders günstig im Verhältnis Energie­einsparung zu Investi­tions­kos­ten).

Die qualifizierte Bau­be­gleitung während der Sanie­rungsphase durch einen Sachverständigen mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, aber maximal 2000 € je Antragsteller und Investitionsvorhaben.

Eine Kombination der einzelnen geförderten Maßnahmen ist mög­lich. Die Kombination der Sonderförderung mit einem Darlehen aus dem Programm 151, 152 oder einem Investitionszuschuss aus dem Programm 430 (u.a. hydraulischer Abgleich) ist ebenfalls mög­lich. Mit Ausnahme des Bau­be­glei­tungszuschusses ist die Son­der­förderung aber nicht zwingend an eine Finanzierung der Maßnahme aus diesen Programmen gebunden.

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