Solaranlage auf denkmal­geschütztem Haus

Als der Eigentümer eines Reihenhauses auf dem Dach eine thermische Solaranlage installieren wollte, bekam er Schwierigkeiten mit der Denkmalschutzbehörde, die der Meinung war, der Installierung dieser Einrichtung könnte nicht zugestimmt werden, da diese zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Eigenart und des Erscheinungsbildes des denkmalgeschützten Hauses führen würde.

Tatsächlich konnte der Denkmalcharakter des bereits 1928 errichteten Hauses, das Teil einer denkmalgeschützten Siedlung war, nicht zweifelhaft sein. So war nach dem Denkmalrecht eine Genehmigung erforderlich. Die Gründe des...

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