Sicher durch den Winter

Einsatzmöglichkeiten elektrischer Freiflächenheizungen

Im Winter gehören Eis und Schnee zum Alltag. Dadurch bedingte Unfälle sind ebenfalls an der Tagesordnung. Grundstückseigentümer haben die Pflicht, solche Szenarien zu vermeiden. Unter dem Begriff „Verkehrssicherungspflicht“ sind diverse Vorschriften zusammengetragen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Installationen von elektrischen Freiflächenheizungen minimieren die Unfallgefahr. Der Beitrag befasst sich mit der Thematik und zeigt auf, welche Einsatzmöglichkeiten es gibt.

Durch Schneefall, Regen und Luftfeuchtigkeit in Zusammenwirkung mit Kälte unterhalb der Frostgrenze wird die Gebrauchsfähigkeit von Verkehrsflächen im Freien durch gefährliche Glätte stark eingeschränkt. Hierzu gehören insbesondere Brücken, Treppen, Gehwege, Auf- und Abfahrten (gewerblich und privat), Lade­rampen, Garagenzufahrten und Hubschrauberlandeplätze. Um Unfällen an diesen Stellen entgegenzuwirken, schreibt der Gesetzgeber vor, solche Gefahrenquellen zu beseitigen.

 

Die Verkehrssicherungspflicht des Grundstücks­eigentümers

Die Verkehrssicherungspflicht ist für jeden...

Durch Schneefall, Regen und Luftfeuchtigkeit in Zusammenwirkung mit Kälte unterhalb der Frostgrenze wird die Gebrauchsfähigkeit von Verkehrsflächen im Freien durch gefährliche Glätte stark eingeschränkt. Hierzu gehören insbesondere Brücken, Treppen, Gehwege, Auf- und Abfahrten (gewerblich und privat), Lade­rampen, Garagenzufahrten und Hubschrauberlandeplätze. Um Unfällen an diesen Stellen entgegenzuwirken, schreibt der Gesetzgeber vor, solche Gefahrenquellen zu beseitigen.

 

Die Verkehrssicherungspflicht des Grundstücks­eigentümers

Die Verkehrssicherungspflicht ist für jeden Grundstückseigentümer bindend. Wird ihr nicht nachgekommen, können unter Umständen Schadensersatzansprüche entstehen. Anspruchsgrundlage für die Beanspruchung von Schadensersatz bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht ist § 823 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Danach haftet derjenige, der die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht nicht beachtet, für den daraus erwachsenden Schaden eines anderen, denn nach § 823 Abs.1 BGB wird für jede fahrlässige und widerrechtliche Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des Eigentums oder eines sonstigen Rechtes gehaftet. Der verkehrssicherungspflichtige Grundstückseigentümer hat im Grunde genommen das ganze Jahr damit zu tun, den Gehweg und die Zuwegung auf unfallträchtige Situationen hin zu kontrollieren, denn im Winter geht es um die Räum- und Streupflicht bezüglich Schnee und Eis. Der Umfang der winterlichen Pflichten ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie folgt:

1. Bei winterlicher Wetterlage besteht die Räum- und Streupflicht von 7:00 bis 20:00 Uhr.

2. Auf einem Gehweg ist ein Streifen von 1 bis 1,2 m Breite freizuhalten. Wenn kein typischer Gehweg vorhanden ist, muss ein Streifen von mindestens 1 m der Fahrbahn frei geräumt werden.

3. Bei Abwesenheit oder sonstiger Verhinderung (z.B. gesundheitliche Gründe) muss der Grundstückseigentümer eine Vertretung mit der Übernahme der Räum- und Streupflicht beauftragen. Außerdem besteht bei einem Mietshaus die Möglichkeit, die Räum- und Streupflicht auf den Mieter zu übertragen. In jeden Fall behält der Grundstückseigentümer jedoch eine Kontrollpflicht, nach der er verpflichtet ist, den von der Vertretung oder dem Mieter durchzuführenden Winterdienst zu überwachen.

Grenzt ein Haus direkt an einen Gehweg oder eine Fahrbahn, hat der Grundstückseigentümer eine besondere Achtung auch auf das Dach zu haben. Bei entsprechend winterlicher Wetterlage könnten nämlich Schneemassen vom Hausdach herabstürzen. Dachlawinen können eine Gefahr für Menschen darstellen. Auch Gegenstände, wie abgestellte Autos, können durch eine Dachlawine beschädigt werden.

Eine vergleichbare Gefahr wie Dachlawinen stellen von Dachrinnen abbrechende Eiszapfen dar. Ein Eiszapfen ist Eis in Form eines Kegels oder einer Säule, das sich an der Unterseite eines Überhangs, z.B. einer Dachrinne oder eines natürlichen Vorsprungs, aus gefrierenden Tropfen gebildet hat. Das untere Ende kann spitz oder abgerundet sein, je nach Wirkung des Windes und der Fließgeschwindigkeit der Tropfen, aus denen sich der Eiszapfen bildet. Herabfallende Eiszapfen können je nach Größe (Gewicht) und Form beträchtliche Schäden anrichten.

 

Unterstützung mit elektrischer Freiflächenheizung

Elektrische Freiflächenheizungen verhindern effizient durch Schnee und Glätte bedingte Personen- und Sachschäden. Damit unterstützen sie den Grundstückseigentümer bei der Umsetzung seiner Pflichten. Zu den Einsatzgebieten zählen drei Varianten:

die Dachflächenheizung,
die Beheizung von Dachrinnen und
die Beheizung von Verkehrsflächen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit schaltet die Anlage nur dann ein, wenn der „Einsatzfall“ kurz bevorsteht.

 

Die Dachflächenheizung

Durch die Beheizung von Dachflächen, Teilbereichen wie Dachkehlen und Traufen kann die statische Belastung durch das Abtauen der Schneemassen deutlich reduziert werden. Ebenfalls sind Bauschäden, die aufgrund von nicht ablaufendem Schmelzwasser auftreten können, sowie Personenschäden durch herabfallende Dachlawinen vermeidbar. Dabei sind die Systeme energieeffizient durch „intelligente“ Regel- und Überwachungssysteme, weisen eine kurze Reaktionszeit auf und punkten mit geringen Investitions- und Einbaukosten. Überdies sind sie langlebig, wartungsfrei und betriebssicher. Gesteuert wird die Dachflächenheizung über eine Schnee- und Eismeldeanlage. Dadurch ist die Fläche Tag und Nacht schnee- und eisfrei. Diese Heizungssteue­rung sichert zudem auch die bereits genannte Wirtschaftlichkeit. Die Heizung schaltet sich erst ein, wenn die Temperatur den kritischen Wert erreicht und die Bildung von Schnee und Eis droht. Sobald die Temperatur und Feuchtigkeit wieder im unkritischen Bereich sind, schaltet sich die Anlage ab.

In der Praxis hat sich eine spezifische Heizleistung von 175 bis 200 W/m² bewährt. Um ein sicheres und schnelleres Abtauen von Eis, Schnee und Raureif zu erzielen, müssen allerdings im Vorfeld die baulichen Verhältnisse sowie die Höhenlage und klimatische Umgebung des Objekts zur Bestimmung der benötigten Heizleistung berücksichtigt werden. Im Einzelnen sind dies die Objektlage/geografische Lage (frei oder windgeschützt), die Einbetttiefe der Heizleitungen und die Schneefallmenge. Letzteres kann mithilfe der Schneelastzonen der Bundesrepublik ermittelt werden. Diese sind beispielsweise auf der Seite www.schneelast.info zu finden. Dabei reicht die Schneelast von Zone 1 (0,65 kN/m²), beispielsweise in Nürnberg, bis zu Zone 3 (1,10 kN/m²), beispielsweise in Dortmund. Die Einbetttiefe der Heizleitungen hängt von dem Oberflächenbelag der Konstruktion und von dessen Wärmeleitfähigkeit ab – Rollkies, Dachbegrünung oder Steinplatten stehen beispielsweise zur Wahl.

 

Die Beheizung von Dachrinnen

Um die Funktion der Dachrinne über den Winter aufrechtzuhalten, bietet sich ebenfalls die Beheizung mittels elektronischen Heizbändern an. Bei Standard-Dachrinnen, mit einer Breite von 120 bis 150 mm, reicht dafür eine einfache Verlegung aus. Die Befestigungen werden alle 1,5 m gesetzt, alternativ ist eine Befestigung alle 2,5 m mit Abstandhalter in Längsrichtung des Heizbandes möglich. Bei größeren Dachrinnen bis 240 mm Breite muss das Heizelement doppelt verlegt werden, um die nötige Energie zum Abtauen bereitzustellen. Der Abstand sollte bei ca. 120 mm liegen.

Eine sichere Funktion und gleichzeitig die Einsparung von Betriebskosten werden durch eine vollautomatische Überwachung gewährleistet. Digitale Eis- und Schneemelder, mit einem oder zwei kombinierten Feuchte- und Temperaturfühlern, haben die Aufgabe, Eisbildung und Schneefall frühzeitig zu erkennen und durch das rechtzeitige Einschalten der Heizung, die Bildung der Schneelast zu verhindern. Wenn sich die Temperatur des Sensors unterhalb der eingestellten „frostkritischen“ Temperaturschwelle befindet, wird die Feuchtemessung aktiviert. Wenn dann aufgrund der Messung Feuchte erkannt wird, schaltet das Heizsystem ein, ansonsten wird die Feuchtemessung periodisch wiederholt. Frühestens nach Ablauf der eingestellten Mindestheizzeit wird das Heizsystem wieder abgeschaltet, sofern keine Feuchte mehr auf dem Sensor vorhanden ist. Neben dem Grenzwert des kritischen Temperaturbereichs (0 bis +5 °C) kann auch ein unterer Wert zwischen –5 und –20 °C eingestellt werden, da bei sehr niedrigen Außentemperaturen kein abtropfendes Tauwasser mehr auftritt und nicht mehr mit Schneefall gerechnet werden muss. Damit wird ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage gewährleistet und ermöglicht eine Energieeinsparung von bis zu 70 % gegenüber thermostatisch geregelten Anlagen.

 

Die Beheizung von Verkehrsflächen

Schnee und Eis auf Verkehrsflächen sind besonders tückisch. Zahlreiche Unfälle gehen auf das Konto von kaum oder gar nicht geräumten Flächen. Auch hier kann die elektrische Freiflächenheizung Entlastung bieten. Um an der Belagsoberfläche einen schnellen und gleichmäßigen Abtauvorgang zu erzielen, können Heizleitungen, Heizmatten oder selbstregelnde Heizbänder gewählt werden. Da die Heizsysteme bei diesen Anwendungen extremen mechanischen Belastungen ausgesetzt sind, müssen in solchen Fällen Systeme, hergestellt nach IEC 60800 bzw. IEC 62395-1, verwendet werden, die auch den Anforderungen für isolierte Heizleitungen mit der geltenden Norm VDE DIN 0253 entsprechen.

Die Einsatzgebiete sind breit gefächert. Neben Fahrbahnen, Einfahrten, Bürgersteigen oder Parkflächen können auch Treppen und Ablaufrinnen mit der Technik schnee- und eisfrei gehalten werden. Eine Heizleistung von 200 bis 400 W/m² bei Freiflächen und 300 bis 500 W/m² bei Stufen kann als Richtwert gelten. Anbieter von Freiflächenheizungen, die hier kompetent beraten können, finden Sie auf der Website www.flaechenheizung.de.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Aspekt ist die Auswahl der Regelung. Sie soll die Heizeinrichtung nur dann einschalten, wenn Glättebildung zu erwarten ist, ausschalten soll sie aber erst, wenn die beheizte Fläche völlig abgetaut ist. Dies muss aber so früh erfolgen, dass keine unnötige Energie verbraucht wird. Diese Aufgabe erfüllt ein Eis- und Schneemelder, dessen Fühlerkombination die Verhältnisse an der Belagsoberfläche erfasst. Abhängig von der geografischen Lage, den klimatischen Verhältnissen am Einbauort und den Einstellwerten am Eis- und Schneemelder kann mit Betriebszeiten von 100 bis 300 h im Jahr gerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings der Einsatz eines Eis- und Schneemelders. Eine exakte Bestimmung der Betriebszeit ist aufgrund von starken Schwankungen von Jahr zu Jahr nicht möglich.

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