Novellierte Betriebssicherheitsverordnung

Neue Bestimmungen für Aufzüge

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde novelliert, so dass ab 1. Juni 2015 auch für Aufzüge neue Bestimmungen gelten. TÜV Nord begrüßt die vorgenommenen Änderungen besonders hinsichtlich der höheren Sicherheitsanforderungen.

Für alle Aufzüge soll gemäß neuer Verordnung eine einheitliche Prüffrist von maximal zwei Jahren gelten. Darunter fallen auch jene Anlagen, die nach Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht werden und bisher nur maximal alle vier Jahre geprüft werden mussten.

Wird bei der Prüfung festgestellt, dass die Prüffrist einer Aufzugsanlage durch den Betreiber...

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