FVLR-Heft 14

Muster-Industriebau-Richtlinie

Die neue Muster-Industriebau-Richtlinie bringt zahlreiche Än­de­rungen mit sich. Dass diese bis zur end­gültigen Fassung selbst noch Modifi­zie­run­gen durchläuft, ist ganz natürlich. Ebenso natürlich war es für den Fachverband Ta­ges­licht und Rauchschutz e.V. (FVLR), auf diese Veränderun­gen zu reagieren und den im September 2013 herausgebrachten Sonderdruck „Rauch- und Wär­meabzugsge­räte“ in einer aktualisierten Son­der­ausgabe zu veröffentlichen. Die darin ausführlich thema­ti­sierte Muster-Industriebau-Richt­linie entspricht damit dem aktuellsten Stand, d. h. dem von Februar 2014. Zu der Zeit hat die Fachkommission Bauaufsicht die Richtlinie verabschiedet und zur Notifizierung durch die EU-Kommission freigegeben. Danach muss sie noch von den einzelnen Bundesländern in deren Baurecht übernommen werden.

Die wesentlichen Änderungen, die die M-IndBauRL aller Voraussicht nach bringen wird, sind schon jetzt im FVLR-Heft 14 zu lesen. Wie nah die Broschüre dabei den Inhalt der neuen Richtlinie abbildet, zeigt die Tatsache, dass der Obmann der M-IndBauRL, Ministerialrat Dipl.-Ing. Jost Rübel, das Vorwort zur FVLR-Sonderausgabe geschrieben hat. Darin macht er darauf aufmerksam, dass immer nur die Fassung des jeweiligen Bundeslandes baurechtlich relevant sei.

Die aktualisierte Sonderaus­gabe „Rauch- und Wärmeabzugs­geräte“ steht als Heft Nr. 14 kostenlos unter www.fvlr.de unter der Rubrik „Publikationen“ zum Her­unterl­aden bereit.

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