Wie bei Streitigkeiten der Gang vors Gericht vermeidbar ist

Mit außergerichtlichen Alternativen Geld und Zeit sparen

Streit kommt in den besten Familien vor, besagt ein Sprich­wort. Selbst Konflikte zwischen befreundeten Unternehmen sind nicht ungewöhnlich. Nicht jeder Streit gehört allerdings vor Gericht. Es gibt andere Möglich­keiten, einen Konflikt zu beenden.

Mitunter steht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung für beide Parteien das Ergebnis nach Abschluss des Streitfalls in einem Missverhältnis zum betriebenen Aufwand. Deshalb ist es sinnvoll, nach effektiveren Möglichkeiten der Streitbeilegung zu suchen. Mit einer Mediation, einer Schlichtung oder einem Schiedsverfahren stehen den Konfliktparteien mehrere Verfahren zur Verfügung.


Streit beilegen ...

Zu einer Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Partnerschaftliche Streitbeilegung im Bauwesen – Praxisbeispiele und Lösungen, die sich rechnen“, laden die Bayerische Ingenieure­kammer-Bau, der Bayerische Bauindustrieverband e.V. und der Verband Beratender Inge­nieure (VBI) ein.

Am Mittwoch, dem 5. Oktober 2011, werden mehrere Referenten einen Nach­mit­tag lang Methoden und Praxis­beispiele vorstellen, mit deren Hilfe Streitigkeiten ohne Gang zum Gericht gelöst werden können.

... ohne Gericht

Im Laufe der Veranstaltung wird erklärt, was hinter den Begriff­lichkeiten Mediation, Schlichtung und Schiedsverfah­ren steckt, worin die Unterschie­de liegen und welche Variante wann vorteilhaft sein kann.

„Die wesentlichen Vorteile einer außergerichtlichen Streitbeilegung liegen für Unternehmer vor allem in der zeitnahen, kostengünstigen und interessengerechten Lösung des Konflikts zur größtmöglichen Zufriedenheit der beteiligten Parteien“, so Dr.-Ing. Michael Hergenröder, einer der Referenten

Die Veranstaltung findet in den Räumen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in München statt. Der Eintritt ist frei. Interessierte können sich auf der Internetseite der Kammer anmelden: www.bayika.de > Akademie.

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