Lieferengpässe und höhere Preise als Folgen des Ukrainekriegs

Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs haben Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesverkehrsminister Volker Wissing am 25.03.2022 einen Erlass veröffentlicht, mit dem das Thema „Lieferengpässe und Stoffpreisänderungen“ für den gesamten Bundesbau und den Verkehrswegebau einheitlich geregelt werden soll. Die Baukostenindizes spiegeln die aktuellen Materialpreissteigerungen vielfach noch nicht wieder, weshalb Vergabestellen bislang die Einbeziehung einer Preisgleitklausel in Verträge oft ablehnen und Bauunternehmen in der Folge kaum in der Lage sind, Angebote abzugeben. Um eine Anpassung an die Marktentwicklung zu ermöglichen und Preissprünge während eines Bauprojekts aufzufangen, regelt der Erlass nunmehr für bestimmte Baustoffe die Aufnahme von Preisgleitklauseln in neue Verträge. Im Einzelfall soll auch in bestehenden Verträgen eine nachträgliche Preisanpassung möglich sein. Zudem wird der Mindestabstand zwischen Angebotsabgabe und Materialverwendung auf einen Monat verkürzt, sodass nun auch in kurzlaufenden Bauverträgen Preisgleitklauseln möglich sind.

Die Regelungen sind mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten und sind befristet bis 30. Juni 2022.
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