Lieferengpässe und Preissteigerungen – Verlängerung der befristeten Regelungen

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bild: Bundesregierung / Jesco Denzel

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bild: Bundesregierung / Jesco Denzel
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hatte am 25. März 2022 mit seinem Erlass „Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs“ auf die in Folge der Kriegsereignisse in der Ukraine extrem gestiegenen Preise vieler Baustoffe reagiert. Der Erlass sah u.a. für zukünftige und aktuelle Bundesbaumaßnahmen für bestimmte Produktgruppen eine Stoffpreisklausel vor, um ein nicht kalkulierbares Preisrisiko abzufangen. Die Regelungen des Erlasses waren bis zum 30. Juni 2022 befristet.

Der BTGA hatte sich Anfang Juni 2022 in einem an Bundesministerin Klara Geywitz gerichteten Schreiben u.a. für die Verlängerung der befristeten Regelungen eingesetzt: Die Folgen des Ukraine-Krieges werden noch lange spürbar sein – erschwerend kommen die stark gestiegenen Strom- und Energiekosten, die unterbrochenen Lieferketten und die aktuell nicht einschätzbare Entwicklung der Inflationsrate hinzu. Seriöse Kalkulationen sind so kaum möglich, beziehungsweise für die Bauunternehmen mit erheblichen Risiken verbunden.

Mit einem weiteren Erlass hat das BMWSB am 22. Juni 2022 die Regelungen des Erlasses „Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs“ bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

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