Kommentar

F-Gase-Verordnung: Hemmnis oder Chance?

Seit über vier Jahren gilt die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase – besser bekannt als F-Gase-Verordnung. Als F-Gase werden HFKW-Kältemittel bezeichnet, die beispielsweise in Kälte- und Klimaanlagen oder in Wärmepumpen verwendet werden. In den vergangenen Jahren wurden fast ausschließlich diese Kältemittel eingesetzt. Sie sind weder toxisch noch brennbar und können durch ihre hohe thermische und chemische Stabilität überzeugen. Aber sie sorgen auch dafür, dass der Treibhauseffekt verstärkt wird.

Durch die F-Gase-Verordnung wurden die Vorschriften für den Umgang mit den HFKW-Kältemitteln verschärft – Kern-element ist der so genannte Phase Down. Dabei handelt es sich um eine Quotenregelung, durch welche die am Markt verfügbare Menge der als Kältemittel eingesetzten F-Gase zunächst begrenzt und dann schrittweise gesenkt wird. Bis zum Jahr 2030 soll so die in Europa in Verkehr gebrachte Menge der F-Gase auf ca. ein Fünftel der Verkaufsmenge des Jahres 2015 reduziert werden. Ergänzt wird der Phase Down durch gezielte Verbote, beispielsweise für Monosplit-Raum-Klimageräte (> 3 kg Kältemittelfüllmenge). Diese dürfen ab 1. Januar 2025 keine Kältemittel mit einem GWP-Wert > 750 mehr enthalten.

 

Herausforderungen bei Kältemitteln

Die Regelungen der F-Gase-Verordnung sollen Anreize schaffen, natürliche Kältemittel anstelle von F-Gasen zu verwenden, beispielsweise Propan, Ammoniak oder Wasser. Die natürlichen Kältemittel sind auf den ersten Blick zwar deutlich umweltfreundlicher, allerdings gibt es auch hier Probleme. Propan ist beispielsweise dank seiner thermodynamischen Eigenschaften ein besonders energiesparendes Kältemittel. Allerdings wirkt es in hohen Konzentrationen narkotisierend und es ist brennbar. Bei der Aufstellung und beim Betrieb einer Kälteanlage mit Propan sind deshalb besondere Vorgaben zu beachten.

Neben den natürlichen Kältemitteln hat der Markt daher inzwischen „Low-GWP-Varianten“ geschaffen – beispielsweise R-513A. Aber auch hier bestehen Herausforderungen hinsichtlich der Kälteleistung und der Effizienzkriterien.

Es ist somit nicht verwunderlich, dass ein Großteil der Bestandsanlagen immer noch mit konventionellen Kältemitteln befüllt ist. Hinzu kommen teilweise schwierige Rahmenbedingungen, die mit den brennbaren Kältemitteln einhergehen. Deren Einsatz wird derzeit durch die geltenden Normen und Richtlinien noch eingeschränkt oder gänzlich verhindert. Gerade Gebäudebetreiber, die nun in Zugzwang geraten und ihre bestehende Anlage in den nächsten Jahren umrüsten müssen, sollten sich professionelle Unterstützung bei Fachunternehmen suchen.

 

Staatliche Förderung

Die aktuellen Vorgaben bieten aber auch eine Chance: Werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen geplant, können diese durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert werden – wenn sie später mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Fördergegenstand sind in diesem Fall neu errichtete Anlagen und Anlagen, bei denen die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, das Kühlmittelsystem jedoch bestehen bleibt.

Es ist gut, dass sich die EU bemüht, den weltweiten Treib-hausgas-Ausstoß nachhaltig zu reduzieren. Auch der europäische Mechanismus zur F-Gas-Reduzierung ist zu unterstützen – unsere Branche trägt schließlich durch effiziente Lösungen zu den Zielen des globalen Klimaschutzes bei. Ein sich ständig änderndes, regulatorisches Umfeld verunsichert aber den Kältemittelmarkt und lässt die Auswahl des Kältemittels momentan als ein Wagnis erscheinen. Um dieses Risiko zu minimieren, müssen zunächst die Vor- und die Nachteile der verschiedenen Kältemittel bekannt sein. Ein Ausweichen auf klimaschädliche Alternativen kann jedoch keine Lösung sein.

 

Der Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder.

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