Jetzt pfeift’s im Unternehmen

EU-Whistleblower-Richtlinie und Compliance

Die Corona-Krise verlangt derzeit die volle Aufmerksamkeit der TGA-Unternehmen. Sie müssen sich auf ständig wechselnde Regeln einstellen, die Digitalisierung vorantreiben und gleichzeitig den Übergang von Teilen der Belegschaft ins Homeoffice bewältigen. Dabei läuft bereits die Frist für die nächste große Herausforderung: Die EU-Whistle-blower-Richtlinie. Mit ihr kommen weitreichende Pflichten auf Unternehmen zu.

Die Direktive sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ein Hinweisgebersystem installieren, über das Mitarbeiter und Dritte Missstände melden können. Für Unternehmen von 50 bis 249 Mitarbeitern gilt eine Übergangsfrist bis 2023. Studien (//whistleblowingreport.eqs.com:https://whistleblowingreport.eqs.com) belegen, dass Whistleblower einen anonymen Meldekanal bevorzugen, wenn dieser zur Verfügung steht. Dies ist nicht erstaunlich, wenn man bedenkt, dass es häufig einer ordentlichen Portion Mut bedarf, um Fehlverhalten zu melden und Informationen preiszugeben.

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